Die Bauspar-Phasen

(Aktualisiert: März 2023)

Das Bausparen besteht aus mehreren Phasen vom (A)bschluss bis zur (Z)uteilung. Bevor Sie sich für eine Bausparfinanzierung entscheiden, sollten Sie sich über das Bauspar-Prozedere informieren.

1. Der Vertragsabschluss

Bausparverträge können Sie bei Bausparkassen abschließen oder bei Banken, die mit einer Bausparkasse kooperieren. Dabei werden die Bausparsumme sowie die Sparrate individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst.

Die im Bausparvertrag geregelte Bausparsumme setzt sich dabei aus dem eingezahlten Bausparguthaben sowie dem Bauspardarlehen zusammen. Zumeist ist es üblich, dass Sie zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme ansparen, damit der Rest als Darlehen durch die Bausparkasse ausgezahlt wird. In den meisten Fällen wird bei Vertragsabschluss eine Abschlussgebühr von circa einem Prozent der Bausparsumme fällig.

2. Die Sparphase

Die Sparphase wird zur Vermehrung des Bausparguthabens genutzt, meist durch monatliche Einzahlungen der Bausparer. Durch Sonder- oder einmalige Zahlungen kann das vertraglich vereinbarte Mindestsparguthaben schneller erreicht werden, so dass Sie bereits nach einer kürzeren Zeit in die Zuteilungsphase kommen können. In den meisten Fällen müssen Sie 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme ansparen.

Auf das eingezahlte Guthaben erhalten sie je nach Regelung einen über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Zinssatz zwischen 2,5 und 5 Prozent pro Jahr. Was in einer Hochzinsphase nach sehr wenig aussieht, kann während einer Niedrigzinsphase, insbesondere durch die staatliche Förderung, eine interessante Anlageform sein. Zudem ist der anschließende Kredit sehr niedrig verzinst.

3. Die Zuteilungsphase

Damit der Bausparer in die Zuteilungsphase kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen seit dem Vertragsabschluss mindestens 18 Monate vergangen sein und der Kunde muss den vorher festgelegten Mindestbetrag am Bewertungsstichtag erreicht haben. Des Weiteren muss der Sparer eine bestimmte, von der Bausparkasse festgelegte Zielbewertungszahl erreicht haben. Diese fällt umso höher aus, je mehr Geld Sie angespart haben und je länger Sie auf die Zuteilung warten.

Die Zuteilung selbst erfolgt nicht zwangsläufig zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Mindesbausparguthaben erreicht haben. Es ist den Bausparkassen sogar gesetzlich verboten, einen bestimmten Auszahlungstermin zu nennen. Dieser hängt davon ab, wie viele finanzielle Mittel den Bausparkassen zu den Zuteilungsterminen zur Verfügung stehen. Hat die Kasse durch viele neue Verträge und hohe Bausparguthaben genug Geld zur Verfügung, ist es ihr eher möglich, viele Darlehen zu vergeben.

Die Reihenfolge der Zuteilung der Bauspardarlehen wird über die Bewertungskennzahl ermittelt. Wenn Sie nun an der Reihe sind, haben sie folgende Möglichkeiten:

  • Wenn Sie die Zuteilung annehmen, wird Ihnen das Sparguthaben inklusive Zinsen ausgezahlt. Sie beantragen das Bauspardarlehen und gehen in die Darlehensphase über.
  • Sie können die Zuteilung des Bauspardarlehens um zwölf Monate verschieben.
  • Verzicht auf die Zuteilung und weitersparen mit einer erhöhten Bausparsumme.
  • Bei einer teilweisen Inanspruchnahme des Bauspardarlehens können Sie sich das bisher angesparte Guthaben auszahlen lassen und sich eine zukünftige Auszahlung des Darlehens offenhalten.

Sie können allerdings auch ganz auf die Darlehenszuteilung verzichten und sich das komplette bisher angesparte Guthaben inklusive anfallender Bonuszahlungen sowie mit einer Rückerstattung der Abschlussgebühr auszahlen lassen. Damit wäre der Bausparvertrag für Sie beendet. Sie sollten allerdings die siebenjährige Bindungsfrist beachten, nach der sie ohne Nachteile bei der Sparförderung kündigen können.

4. Die Darlehensphase

Die Darlehensphase beginnt mit der Auszahlung des Bauspardarlehens, das Ihnen als Annuitätendarlehen gewährt wird. Sie zahlen jeden Monat den gleichen Betrag für Zins und Tilgung. Das Bauspardarlehen ist die Differenz zwischen der kompletten Bausparsumme und dem angesparten Bausparguthaben und wird üblicherweise zu 100 Prozent ausgezahlt. Anfallende Gebühren haben Sie entweder bereits beim Abschluss bezahlt oder werden dem Darlehen zugeschlagen.

Der Zinssatz für das Darlehen liegt üblicherweise 2 Prozent über dem auf das Bausparguthaben gewährten Sparzins. Damit ist er deutlich günstiger als ein Hypothekenkredit. Die Laufzeit eines Bauspardarlehens liegt durch die Höhe der Tilgungsraten von bis zu 14 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr normalerweise zwischen 10 und 12 Jahren und ist damit kürzer als bei einem Hypothekenkredit.

In den meisten Fällen fallen zusätzlich zu den Zahlungen für Tilgung und Zins weitere Kosten für die von den Bausparkassen für ihre Darlehensnehmer abgeschlossene Restschuldversicherung an.


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