Aufgepasst: Bundeskabinett verabschiedet eine Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme
Die Bundesregierung hat am 02.11.2022 einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme verfasst. In einem kurzen FAQ haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst:
Wer erhält Hilfe?
Unternehmen und Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh erfahren mit der Soforthilfe im Dezember eine deutliche Entlastung.
Was genau wird erstattet?
Endverbraucher werden der vertraglich vereinbarten Pflicht enthoben, Voraus- oder Abschlagszahlungen im Dezember 2022 zu leisten. Abschlagszahlungen für diesen Monat entfallen. Werden Beiträge ungeachtet dessen bezahlt, müssen diese in den nächsten Rechnungen des Erdgaslieferanten berücksichtigt werden.
Eine Besonderheit gilt für Mieter, deren Betriebskostenvorauszahlung schon in den neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes erhöht worden sind: Diese müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht zahlen. In Bauten mit Gaszentralheizung müssen 25 Prozent der Betriebskosten nicht bezahlt werden, die im Dezember 2022 anfallen, wenn innerhalb der letzten neun Monate ein Mietvertrag neu unterzeichnet wurde.
Was gilt, wenn monatliche Vorauszahlungen noch nicht an erhöhte Energiepreise angepasst worden sind?
In diesem Fall sollen Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben. Somit kommt es zu dem Zeitpunkt zur Entlastung, an dem Mieter sonst die gesamte Preissteigerung hätten leisten müssen.
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Typische Fehler beim Stromanbieter-Vergleich
In vielen Fällen erfolgt die Stromanbietersuchen mittlerweile online. Dabei kann es schnell passieren, dass man zwischen der Vielzahl der Angebote den Überblick verliert und die vorliegenden Informationen nicht richtig beurteilen kann. Hier die häufigsten 4 Fallstricke bei der Anbietersuche:
Kundenmeinungen auf Vergleichsportalen richtig beurteilen
Vergleichsportale im Netz führen mittlerweile häufig auch Kundenbewertungen auf. Diese sollten Sie grundsätzlich nicht ohne kritischen Blick akzeptieren. Denn die dafür abgefragten Kundenerfahrungen werden nicht selten zu Beginn der Vertragsbeziehungen eingeholt, wenn noch vergünstigte Konditionen gelten. Probleme mit Stromanbietern tun sich eher gegen Ende von Vertragslaufzeiten auf, weshalb solche Bewertungen mit Vorsicht zu genießen sind.
Auf verschärfte Kündigungsbedingungen achten
Einige Billigstromanbieter erschweren es Ihren Kunden mit aufwändigen Vorgaben eine Kündigung ordnungsgemäß einzureichen. So ist nach aktueller Gesetzgebung beispielsweise eine Kündigung in Textform auch via E-Mail zulässig. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass etwa auf eine Kündigung via Post mit Unterschrift bestanden wird. Vertragliche Aspekte wie diese sollten Sie schon beim Stromanbieter-Vergleich prüfen.
Bonuszahlungen nicht zu hoch beurteilen
Neukunden werden häufig mit Bonuszahlungen umworben, die den Wechsel attraktiv erscheinen lassen. Tatsächlich gibt es Verbraucher die regelmäßig wechseln, um immer wieder von solchen Bonusprämien zu profitieren. Das kann sich durchaus lohnen. Sollten Sie jedoch eine längerfristige Vertragsbeziehung suchen, ist es für Sie sinnvoll, wenn Sie Bonus-Optionen beim Stromanbieter-Vergleich direkt deaktivieren bzw. diese nicht berücksichtigen. So erkennen Sie leichter, welche Kostenniveaus wirklich vorliegen.
Qualtität Kunden-Support in Erfahrung bringen
Wie häufig prüfen Verbraucher die Qualität eines Kundenservice vor der Vertragsunterzeichnung? Nicht selten führen erst echte Probleme innerhalb der Vertragsbeziehung dazu, dass Betroffene den Kontakt suchen. Gerade bei besonders günstigen Anbietern können sich hier einige Schwierigkeiten ergeben. Unter der Service-Nummer ist dann niemand erreichbar, es herrschen lange Wartezeiten oder im Gespräch wird das geschilderte Problem nicht ernstgenommen und es kommt zu keiner Lösung. Hier sollten Sie im Vorhinein in Erfahrung bringen, wie es um die Erreichbarkeit und Support-Qualität steht - vor allem dann, wenn der Neukundenstatus nicht mehr gilt.
Richtig kündigen beim Wechsel des Stromanbieters
Schließlich sind Sie an dem Punkt angekommen, dass der Stromanbieter-Vergleich erfolgreich war und Sie sich für einen entschieden haben. Dann heißt es: Richtig kündigen, will gelernt sein. Damit es zu keinem unangenehmen bürokratischen Hin und Her kommt, sollten Sie in jedem Fall selbst schriftlich bei Ihrem alten Anbieter kündigen. Hier gibt es oft mehrere Möglichkeiten:
- über ein bestehendes Kundenportal
- über E-Mail bzw. Fax
- auf dem handschriftlichen Postweg
Zur Sicherheit sollten Sie mindestens einen Monat vor der eigentlichen Kündigungsfrist kündigen und im Schreiben auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung bestehen. Erhalten Sie diese auch nach zwei Wochen nicht, ist ein erneutes Kündigungsschreiben via Einschreiben/Einwurf empfehlenswert. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihr Vertrag nicht ungewollt weiterläuft. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben formal alle Anforderungen erfüllt. Nennen Sie Ihren Namen, die Vertragsnummer und den Kündigungszeitpunkt.
Gut zu wissen: Bei einer Preiserhöhung, der Sie nicht zustimmen, liegt ein Sonderkündigungsrecht vor. Hier können Sie kündigen, ohne auf die gewöhnlich geltenden Kündigungsfristen zu achten und so früher die Vertragsbeziehung beenden. Aber auch hier sollten Sie eher frühzeitig handeln, damit Sie nicht lange auf die Kündigungsbestätigung warten müssen.