Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietung?

Vermieter haben oft viel zu tun. Zur Entlastung kann es sinnvoll sein, wenn diese einen Immobilienmakler involvieren. Doch wer zahlt eigentlich die Maklergebühr bei Vermietung? Lesen Sie hier, was dazu für Wohn- und Gewerbeimmobilien geregelt ist.

Wann sind Makler für Vermieter sinnvoll?

Die Suche nach einem passenden Mieter kann für Vermieter durchaus schwierig sein und viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Beauftragung eines Maklers kann den Prozess deutlich vereinfachen, da dieser einige Aufgaben für den Vermieter übernimmt. Zu diesen gehören:

Die Erstellung der Inserate in Zeitungen und Online-Datenbanken Die Durchsicht von Bewerbungsmappen und die Vereinbarung von Besichtigungsterminen Die Bearbeitung von Anfragen

Die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern kann auch vor kostspieligen Fehlern schützen. So können Sie Fehler in Mietverträgen finden oder auf fehlerhafte Berechnungen der Miethöhe hinweisen. Dabei müssen nicht immer alle Leistungen eines Maklers genutzt werden. Hier werden teilweise spezifische Leistungspakete angeboten. Die Maklerprovision wird auch erst bei einem Abschluss fällig.

Wohnraum steht zur Vermietung: Wer bestellt, zahlt den Makler aus

Nicht selten kommt noch Unsicherheit auf bei der Frage: Wer zahlt die Maklerprovision? Bei der Vermietung von Wohnimmobilien ist die Sache mittlerweile eindeutig geregelt. Hier gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Demnach gilt: Wer hier bestellt, zahlt dem Makler, auch bei Vermietung, die Provision. Nur wenn Mieter von sich aus einen Immobilienmakler beauftragen, müssen Sie die Provisionszahlung übernehmen.

Und wer zahlt die Maklerprovision bei gewerblicher Vermietung? Hier gilt das Bestellerprinzip nicht. Eine Möglichkeit ist dann, dass der Vermieter die Provisionszahlung komplett übernimmt. Er kann diese aber auch gemäß AGB des Maklers auf den Mieter übertragen - was vor allem bei hoher Nachfrage passiert. In diesem Fall können Mieter aber auch verhandeln und eventuell eine Teilung mit dem Vermieter erwirken.

Provisionszahlungen steuerlich absetzen

Egal wer schließlich zahlt: Kosten durch Makler bei Vermietung können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Auf diese Weise können also vor allem Vermieter die Aufwandskosten bei der Mietersuche schmälern und müssen nicht auf die Entlastung durch einen Immobilienmakler verzichten.

Mieter hingegen können Maklerkosten nur als Teil der Umzugskosten steuerlich angeben, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen passiert. Dafür muss der Arbeitsweg nach dem Umziehen deutlich kürzer sein oder ein Arbeitgeberwechsel den Wohnungswechsel erforderlich macht.

(Aktualisiert: Juni 2024)


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