Mietwagen und Transporter für den Umzug mieten

(Aktualisiert: März 2023)

Den Umzug in Eigenregie zu führen ist nicht einfach ohne einen Wagen, mit dem große Möbel transportiert werden können. Daher ist es wichtig, sich einen Transporter zu mieten, mit dem man auch alle Möbel in die neue Wohnung bekommt. Dabei ist es beim Umzug aber oft mit nur einem Transporter nicht getan – meist muss zusätzlich ein weiteres Auto gemietet werden.

Transporter mieten

Im ersten Schritt sollten Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen, um sich einen guten Überblick zu verschaffen. So können Sie die besten Angebote herausfiltern, ohne in eine Kostenfalle zu tappen. Achten Sie dabei auch auf das Kleingedruckte. So gilt bei einem größeren Umzug in eine entfernte Stadt stets zu kontrollieren, welche Kilometer-Pauschale oder auch welche Mehrkosten beim Überschreiten der angegebenen Kilometer entstehen. Bei einer weiten Strecke ist es daher ratsam, Freikilometer zu buchen. Wichtig ist: Reservieren Sie Ihren Wunsch-Transporter mindestens zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Umzug. Sind Sie zu spät, kann es sein, dass kein Transporter mehr da ist.

Ist der Umzugswagen vor Ihrer Tür, sollten Sie noch einmal überprüfen, ob dieser über Decken und Gurte verfügt. Meist werden diese als kostenloser Service von der Spedition zur Verfügung gestellt, damit ihre Umzugssachen nicht beschädigt werden. Klären Sie am besten vorher auch noch einmal Ihren Versicherungsschutz ab. Die Fahrzeugmiete enthält in den meisten Fällen eine Haftpflichtversicherung. Dennoch können Sie als zusätzliche Sicherung einen Vollkasko-Schutz abschließen und den Selbstbehalt eigenständig festlegen. Beauftragen Sie jedoch eine Umzugsfirma, dann übernimmt Ihre Hausratversicherung eventuell anfallende Schäden. Wenn Sie einen Zusatzfahrer für Ihren Umzug benötigen, erkundigen Sie sich vorher bei der Transportervermietung, ob der zweite Fahrer mit zusätzlichen Kosten rechnen muss.

Tanken Sie das Fahrzeug vor der Abgabe wieder auf den Tankstand der Abholung. Mitunter können entstehende Mehrkosten für das Betanken seitens des Vermieters Ihre eigentlichen Anmietkosten übersteigen. Als üblicher Aufschlag für das Betanken rechnen Vermietstationen gerne den doppelten Preis an.

Die meisten Transportunternehmen erlauben es, dass Sie angemietete Fahrzeuge am Zielort bei einer jeweiligen Partnerstation abgeben. Fragen Sie aber ruhig nochmal nach, ob diese an dem entsprechenden Tag auch geöffnet hat. Die sogenannte One-Way- oder Einwegmiete bietet sich sehr gut für einen Umzug an, da meist nichts zum Auszugsort zurückgebracht werden muss. Damit müssen Sie den Transporter nicht wieder leer zum Ausleihort zurückfahren. Außerdem fallen weniger Kosten an, da sich die anfallende Ausleihzeit und die Kilometerzahl verringern.

Tipp: Wenn Sie sperrige Güter wie z.B. ein großes Sofa transportieren müssen, dann geben Sie dieses als Beiladung auf oder per Kleintransport bzw. Kleinversendung. So können Sie unnötige und kostspielige Extrafahrten vermeiden.

Auto mieten für den Umzug

Auch hier gilt es, zuerst die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, um in keine Kostenfalle zu tappen. Achten Sie bei der Auswahl darauf, nicht alle Angebote beinhalten eine "Kilometer-Flatrate". Informieren Sie sich daher im Vorfeld, wie viele Kilometer im Mietpreis des Wagens enthalten sind. Das Mindestalter des Mieters liegt in Deutschland gewöhnlich bei 18, 21 oder 25 Jahren. Zusatzfahrer müssen angemeldet werden und kosten zum Teil extra. Fragen Sie daher an der Vermietstation nach, ob ein zweiter Fahrer Zusatzkosten verursacht.

Wie bei der Transportermiete ist auch hier die Einwegmiete möglich. Jedoch ist sie unterschiedlich geregelt und kann unter Umständen Geld kosten. Informieren Sie sich vorher bei Ihrem Anbieter nach der individuellen Regelung.

Ihr Mietwagen muss auf jeden Fall versichert sein! Treten Sie keine Tour mit einem Mietwagen ohne Diebstahl-, Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung an. Informieren Sie sich über die Höhe der Deckungssumme und die Selbstbeteiligung. Nicht alle Schäden sind durch die Versicherung gedeckt und variieren von Anbieter zu Anbieter.

In den meisten Fällen muss der Mietwagen mit einer Kreditkarte bezahlt werden, nur wenige Anbieter ermöglichen auch das Bezahlen per Bankeinzug. Auch für das Hinterlegen der Kaution bei der Anmietung ist zumeist eine Kreditkarte nötig. In manchen Fällen muss diese sogar auf den Namen des Fahrers ausgestellt sein.

Mietwagen im Ausland

Der Mietwagen ist nicht nur ein treuer Begleiter im Urlaub, sondern kann auch sehr hilfreich sein, wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen. Buchen Sie am besten schon in Deutschland den Wagen. So können Sie in Ruhe Preise und Leistungen vergleichen und den richtigen Anbieter aussuchen. Wenn Sie den Wagen vor Ort mieten, achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, der in einer Sprache verfasst ist, die Sie nicht beherrschen.

Achten Sie auch auf versteckte Kosten und vereinbaren Sie am besten einen Gesamtmietpreis. Bestehen Sie unbedingt auf Vollkaskoschutz, möglichst ohne Selbstbeteiligung und achten Sie darauf, welche Leistungen ausgenommen sind. Prüfen Sie auch vor Antritt der Fahrt den Zustand des Wagens. Lassen Sie sich Mängel schriftlich bestätigen, falls welche vorhanden sind. Klären Sie vorab, ob der Wagen mit vollem Tank zurückgegeben werden muss.

Halteverbot einrichten

Wenn die alte Wohnung ausgeräumt und die Transportfahrt überstanden ist, warten jede Menge Kisten und Möbel darauf, von fleißigen Umzugshelfern in die neue Bleibe bugsiert zu werden. Wenn am Auszugsort jedoch Parkplatzmangel herrscht und man den Möbelwagen zwei Blocks weiter abstellen muss, braucht man schon beim Gedanken an die Waschmaschine eine Pause. Sparen Sie sich jede Menge Zeit, Nerven und Stress und kümmern Sie sich vorab um die Reservierung einer Halteverbotszone vor Ihrer neuen Wohnung.

Das Halteverbot in Deutschland ist laut Straßenverkehrsordnung ein behördliches Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund, und zwar auf der Fahrbahn. Wenn Sie eine sogenannte Halteverbotszone einrichten möchten, liegt ein temporäres Halteverbot vor. Dieses wird von der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt auf Antrag hin kostenpflichtig eingeräumt und nach Überprüfung erteilt. Das Schild muss vier Tage vor Inkrafttreten der Halteverbotszone aufgestellt werden. Da Umzugswillige nicht immer die Zeit haben, vier Tage vor dem Umzug eine “Bedarfshalteverbotszone” zu errichten, empfehlen wir, diese übers Internet einzurichten. Der Service ist schnell, günstig und nimmt Ihnen diesen unliebsamen Zusatzweg komplett ab.


Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.
Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.