Nachsenden der Post als Service – ein tolles Angebot
Das neue Heim ist gefunden, der Umzug ist geplant – aber halt: Denken Sie auch an die Tage nach dem Umzug. Das Einrichten in den neuen vier Wänden ist schon aufwendig genug, da möchten Sie Ihre Zeit sicher nicht mit der Organisation Ihrer Post verbringen.

Der Nachsendeantrag der Post erleichtert den Umzug. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Eine neue Adresse ist auch mit der Organisation der Postsendungen verbunden. Natürlich müssen Kontakte über den neuen Aufenthaltsort informiert werden, doch wie schnell wird dort der eine oder andere übersehen oder nutzt versehentlich noch die alte Anschrift! Damit Sie vor allem wichtige Post nicht verpassen, muss die Nachsendung geregelt sein.
Ein Unternehmen, das einen automatischen Nachsendeservice bietet, ist die Deutsche Post. Der Nachsendeantrag, der vom Interessenten gestellt wird, gewährleistet, dass die Deutsche Post die Sendungen, die über sie geschickt wurde, direkt an die angegebene neue Adresse weiterleitet. Päckchen und Pakete werden gegen einen Aufpreis weitergeleitet. Einen Nachsendeauftrag kann man fürs Innland und fürs Ausland stellen.
Ausgenommen vom Service sind jedoch Infopost (also Werbesendungen und Kataloge) und Infobriefe ohne Umhüllung (Gratis-Proben, Werbeartikel etc.), Pressepost-Sendungen (Kundenmagazine und Ähnliches), Tageszeitungen und Express-Sendungen im Inland, im Ausland. Darüber hinaus werden auch Briefe mit Zusatzleistungen wie Einschreiben- oder Nachnahmesendungen, Warensendungen sowie Pakete und Päckchen, nicht weitergeleitet.
Ein Nachsendeauftrag ist einfach in die Wege zu leiten
Der Nachsendeauftrag sollte idealerweise zwei bis drei Wochen vor dem Umzug bestellt werden, spätestens aber fünf Werktage vor Auftragsbeginn. Der Nachsendeauftrag kann per Formular in den Filialen der Deutschen Post gestellt werden oder beim Online-Dienst der Post. Dabei wird zwischen Privatkunden und Geschäftskunden (Firmen, Selbstständige, Behören und öffentliche Einrichtungen) unterschieden.
Für den Nachsendeservice verlangt die Deutsche Post Gebühren. Privatpersonen bezahlen für sechs Monate 15,20 Euro, für ein gesamtes Jahr 25,20 Euro. Für Geschäftskunden fallen in sechs Monaten 30,20 Euro zu Buche, im gesamten Jahr 50,20 Euro.
