Das Ummelden beim Arbeitsamt nicht vergessen

Die letzten Regale sind abgebaut, die Umzugskartons auf dem Flur gestapelt, die Wohnung leer gefegt - alles scheint soweit erledigt. Doch Vorsicht, Sie könnten eine entscheidende Kleinigkeit vergessen haben, die Sie teuer zu stehen kommen könnte: Das Ummelden beim Arbeitsamt ist von großer finanzieller Bedeutung, denn sollten Sie dies vergessen, entfallen wichtige Lohnersatzleistungen.

Die neue Adresse sollte der Arbeitsagentur mitgeteilt werden, falls Leistungen bezogen werden
Wenn Leistungen bezogen werden, sollte der Agentur für Arbeit die neue Anschrift mitgeteilt werden. Foto: Matthias Balzer / pixelio.de

Was genau macht das Arbeitsamt?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist die Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung. So erbringt Sie am Arbeitsmarkt Leistungen der Arbeitsförderung sowie –vermittlung, aber auch finanzielle Entgeltleistungen, wie zum Beispiel in Form des Arbeitslosengeldes.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dann müssen Sie der Arbeitsagentur spätestens eine Woche vor Ihrem Umzug Ihre neue Anschrift mitteilen. Hierfür gibt es von der Agentur für Arbeit das Formular „Veränderungsmitteilungen“, welches Sie von Ihrer Agentur bei der Arbeitslosmeldung erhalten bzw. dieses auch vom Arbeitsamt anfordern können.

Warum muss ich mich beim Arbeitsamt ummelden?

Sollte nach Ihrem Umzug eine andere Arbeitsagentur für Sie zuständig sein, müssen Sie sich ebenfalls umgehend bei dieser melden, um auch weiterhin Arbeitslosengeld beziehen zu können. Vergessen Sie jedoch Ihre Ummeldung, kann dies zu einem Entfall ihrer Lohnersatzleistung führen. Es entfallen in Folge dessen auch Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Zudem ist es sehr wichtig, dass Sie persönlich den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.

Tipp: Beziehen Sie momentan keine Lohnersatzleistungen, suchen aber dennoch Arbeit, sollten Sie ihre Anschrift rechtzeitig dem Arbeitsamt mitteilen, somit können die Vermittlungsgebühren nahtlos fortgesetzt werden.


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