Ihre Rundfunkgeräte können Sie ganz bequem online an-/ummelden
Bei einem Umzug gibt es viel zu tun. Dazu zählt auch die An- oder Ummeldung von Rundfunkgeräten. Damit dies möglichst schnell und einfach geht, bietet die Gebühreneinzugszentrale auf Ihrer Homepage www.gez.de neben vielen grundlegenden Informationen über die Rundfunkgebühren auch einen „Online Service“ zum An- und Ummelden.
Welche Geräte zählen zu den Rundfunkgeräten?

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Rundfunkgeräte sind alle Geräte mit denen Sie Radio- oder Fernsehprogramme empfangen können. Dazu gehören z.B. auch internetfähige PCs und Handys. Ist der PC mit einer TV-Karte ausgerüstet, so gilt er als TV-Gerät. Besitzt er keine TV-Karte, so gilt er nur als „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“. Auch Geräte, die nicht regelmäßig genutzt werden, wie beispielsweise Geräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, müssen angemeldet werden.
Wenn Sie bisher noch keine Rundfunkgeräte angemeldet hatten können Sie hier ganz schnell und unkompliziert ihre privaten oder nicht privat genutzten Rundfunkgeräte anmelden.
Sollten Sie bereits ein Rundfunkgebührenkonto bei der GEZ haben, können Sie auch hier Ihre Adresse und/oder Bankverbindung ganz schnell online ändern. Bei der Eingabe in die Formulare helfen Ihnen hinterlegte Hilfefunktionen und Textvervollständigungsangebote.
Warum überhaupt Rundfunkgebühren und was kostet das?
Ihre Rundfunkgebühren sichern einen von staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen unabhängigen Rundfunk. Die ARD mit ihren dritten Programmen, ZDF, Deutschlandradio, ARTE, 3sat, Phoenix und KI.KA bieten gemäß ihrem gesellschaftlichen Auftrag Inhalte für die unterschiedlichsten Interessen und Informationsbedürfnisse an. Einen Teil der Rundfunkgebühren erhalten auch die Landesmedienanstalten, welche die privaten Rundfunkveranstalter zulassen und beaufsichtigen. Weitere Informationen zur Verwendung der Rundfunkgebühren finden Sie auch unter www.ardzdf.de.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühren ist in §2 des "Rundfunkgebührenstaatsvertrages" verankert. Sie beträgt für einen Privathaushalt zurzeit 5,76 Euro für ein Radio und/oder einen internetfähigen PC und 17,98 Euro für ein Fernsehgerät incl. aller weiteren Geräte.
Weitergehende Informationen zur Gebührenpflicht und den Zahlungsmodalitäten, wie auch zu den Sonderregelungen für nicht privat genutzte Rundfunkgeräte von Freiberuflern oder in Unternehmen finden Sie hier.
Befreiungsmöglichkeiten
Als Empfänger bestimmter sozialer Leistungen (z.B. BAföG oder Grundsicherung nach SGB XII) können Sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Ausführliche Informationen über mögliche Befreiungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der GEZ unter dem Menüpunkt Befreien. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, einen Antrag online auszufüllen. Diesen müssen Sie dann nur noch ausdrucken und unterschreiben, dann können Sie ihn mit den geforderten Nachweisen per Post an die GEZ senden.
Abmeldung
Sollten Sie sich anlässlich Ihres Umzugs von sämtlichen Rundfunkempfangsgeräten oder auch nur von Ihrem Fernseher getrennt haben, können Sie diese Geräte, sofern sie sich tatsächlich nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, auch abmelden.
Bedenken Sie bei Ihrer Abmeldung, dass auch ein internetfähiger Computer oder ein WLAN-fähiges Handy als Rundfunkgeräte gelten und entsprechend gebührenpflichtig sind. Ein entsprechendes Abmeldeformular finden Sie hier. Dieses Formular muss ausgefüllt und mit einer Unterschrift versehen per Post an die GEZ gesendet werden.
