Die zweite Miete: Betriebs- und Nebenkosten
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In Zeiten stetig steigender Energiepreise sind die Kosten für Heizung und Co in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Doch nicht nur Energiepreise werden den Nebenkosten angerechnet, auch die folgenden Werte fließen in die Berechnung ein:
Abwasser Sonstige Betriebskosten:
Diese müssen im Mietvertrag explizit aufgelistet werden – z.B. Kosten für ein angeschlossenes Schwimmbad usw. Laut aktuellem Gerichtsbeschluss müssen Vermieter ihren Mietern spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraums die Kostenaufstellung zuschicken, sonst verliert er seinen Anspruch. |
