Augen auf beim Mietvertrag!
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Auch wenn es die Traumwohnung schlechthin ist: lesen Sie sich in jedem Fall den Mietvertrag genau durch. Lassen Sie sich vom Vermieter unbedingt ein paar Tage Zeit geben, den Vertrag gründlich zu prüfen, schließlich möchten Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben, sobald Sie eingezogen sind. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags entstehen für Mieter und Vermieter beidseitige Rechte und Pflichten.Als Tipp gilt: Vergleichen Sie den Vertrag mit einem Formularvertrag des Deutschen Mieterbundes. |
Der Mietvertrag regelt grundsätzliche Dinge eines Mietverhältnisses:
Die klare Regelung, wer Mieter und wer Vermieter ist
Die Mietsache, also die Räume oder auch die Wohnung mit exakter Adresse
Welchen Preis die Mietsache hat und welche Mietnebenkosten zu zahlen sind
Ab wann das Mietverhältnis beginnt
ACHTUNG: Auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag ist bindend. Nachteil einer solchen Absprache: Kommt es zum Streitfall, haben beide Vertragspartner Probleme mit den Beweisen.
Abgeschlossene Mietverträge haben in der Regel immer ihre Gültigkeit, solange man in derselben Wohnung wohnt. So ist man nicht dazu verpflichtet, Änderungen einzelner Vertragsbestimmungen oder gar einem neuen Vertrag einzuwilligen. Dies gilt selbst dann, wenn die Hausverwaltung der der Eigentümer wechselt.
Zu beachten ist, dass der neue Eigentümer Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht bei Vertragsänderungen belehren muss. Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen in eine Wohnung, so ist dies in der Regel kein Problem für Vermieter oder Verwaltung.
Als Mieter sind Sie sie nicht an rechtswidrige Abmachungen im Mietvertrag gebunden – Sie können den Mietvertrag getrost unterschreiben, da diese Passagen ungültig sind.
Als Beispiele seien zu nennen:
- Baden nur an Sonn- und Feiertagen
- Immer ein Fenster in der Küche zur Lüftung geöffnet lassen
- Nach 22 Uhr kein Fernsehen mehr
Mietverträge auf Zeit
Seit dem 1. September 2001 können nur noch qualifizierte Zeitmietverträge abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der Vermieter einen Grund für die zeitliche Befristung angeben muss. So zum Beispiel wenn er Eigenbedarf anmelden möchte oder die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt für ein Familienmitglied vermieten will. Fehlt ein solcher Befristungsgrund, ist der Zeitmietvertrag automatisch ein unbefristeter Mietvertrag. Weitere Fragen beantwortet Ihnen jeder örtliche Mietverein.
Wieviel Miete muss ich zahlen?
Wer den Wunsch hegt, umzuziehen, der sollte sich vorab darüber informieren, wieviel eine ähnliche Wohnung im Schnitt in der gewünschten Stadt kostet. Als Vergleichswerte gilt der sogenannte „Mietspiegel“ der Kommunen, eine informelle Auskunft darüber, was Wohnungen in einer Stadt kosten.
Diesen Mietspiegel erhalten Sie in fast allen deutschen Städten und ist als offizieller Messwert für Mietpreise bei Maklern, Hausverwaltungen und Mietern akzeptiert und gängig. Beachten Sie, dass die angegeben Werte in fast allen Fällen der Nettokaltmiete einer Wohnung entsprechen. Betriebs- und Nebenkosten werden separat aufgelistet.
