Ummelden – Was? Wo? Wann?
Wenn Sie eine neue Bleibe gefunden haben und mitten in der Umzugsplanung stecken, gibt es eine ganze Reihe von wichtigen Dingen zu erledigen. Dazu gehört vor allem die Mitteilung bezüglich der Adressänderung an verschiedenen Stellen. Selbst nach dem Umzug müssen Sie etliche Gänge durchführen.

Die Umzugs-Checkliste hilft, Wichtiges bei der Umzugsplanung nicht aus den Augen zu verlieren.
Wer verliert nicht schnell einmal den Überblick, wenn es um all die Stellen geht, denen man die neue Adresse bei einem Umzug mitteilen muss? Fernsehen, Zeitschriften, Bank, Einwohnermeldeamt – diese sind nur einige Punkte, die auf Ihrer Checkliste zum Ummelden stehen sollten. Damit Sie im Dschungel der Anlaufstellen nicht die Übersicht verlieren, haben wir für Sie die grundlegendsten Ummeldeoptionen und -informationen zusammengestellt.
Mindestens 3-4 Wochen vor Umzug
Telefon abmelden und neuen Anschluss beantragen
Circa drei bis vier Wochen vor dem Umzugstermin sollten Sie Ihren Telefonanschluss An-, Ab- oder Ummelden. Bei manchen Anbietern ist das Ummelden auf elektronischem oder telefonischem Weg möglich. Und wenn Sie schon dabei sind, vergleichen Sie doch einmal die Preise verschiedener Anbieter, eventuell stoßen Sie auf ein Angebot mit vergleichbaren Leistungen zu einem günstigeren Preis.
Kabelanschluss an- und abmelden
Den Anbieter Ihres Kabelanschlusses sollten Sie ebenfalls von Ihrem Umzug in Kenntnis setzen. Dies können Sie auf telefonischem Weg schnell und unkompliziert. Achtung: Wenn Sie den Anschluss kündigen wollen, müssen Sie sich an die geltenden Kündigungsfristen halten und die Kündigung schriftlich einsenden, da diese nur mit Unterschrift gültig ist.
Mindestens 2-3 Wochen vor Umzug
Nachsendeantrag Deutsche Post
Falls Sie nur für einen begrenzten Zeitraum umziehen, oder selbst nicht dazu kommen, alle Behörden, Familie und Freunde über Ihre neue Adresse zu informieren, können Sie den Dienst der Deutschen Post in Anspruch nehmen. Der Nachsendeantrag erspart Ihnen eine Menge Arbeit. Spätestens 2-3 Wochen vor Umzug sollte ein solcher Nachsendeantrag bei der Post gestellt werden. Ihre Post erhalten Sie dann für einen gewissen Zeitraum automatisch an die neue Adresse nachgesendet. Die Kosten für diesen Service belaufen derzeit sich für Privatkunden auf 15,20€ für sechs Monate und 25,20 € für zwölf Monate.
An -/Abmeldung Tageszeitung
Ihre Tageszeitung oder sonstige Zeitschriften sollten Sie entweder telefonisch oder elektronisch über Ihren Umzug und die neue Adresse informieren bzw. ab wann an die neue Adresse zu liefern ist. Allerdings können Sie diese Aufgabe auch an die Post übertragen, indem Sie den Nachsendeservice in Anspruch nehmen.
Strom- und Gasversorger informieren
Die Grundversorgung durch den Stromanbieter kann bei Umzug mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Dann am besten am Tag der Wohnungsübergabe noch die Zählerstände ablesen und notieren und diese dann dem Stromanbieter mitteilen, damit Ihre Abrechnung kilowattstundengenau vorgenommen werden kann. Dasselbe gilt auch für den Gasversorger.
Mindestens 1-2 Wochen vor Umzug
Unterhaltungselektronik ummelden (GEZ)
Egal, ob sich nur ihr Name durch Heirat, die Anzahl ihrer TV- oder Hörfunkgeräte oder Ihre Anschrift durch einen Umzug ändert. Änderungen Ihrer Daten sollten Sie der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale, mitteilen. Dies können Sie ganz unproblematisch im Internet oder per Post. Zumeist liegen in Bankfilialen Informations- sowie Änderungsformulare von der GEZ aus, also einfach mitnehmen, ausfüllen und faxen oder per Post schicken. Sie können die Ummeldung bereits vor dem Umzug vornehmen, da Sie den Termin, ab wann die Änderung gültig ist, in einem dafür vorgesehenen Feld eintragen können.
Arbeitgeber / Agentur für Arbeit informieren
Spätestens eine Woche vor dem Umzug sollten Sie in jedem Fall die Agentur für Arbeit über Ihren geplanten Umzug und die neue Adresse informieren, da sonst die Ansprüche auf Arbeitslosengeld zeitweise entfallen können. Am besten verwendet man dazu den Vordruck „Veränderungsmitteilung“, der auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder vor Ort zu erhalten ist. Auch wenn Sie Arbeit suchen, aber noch keine Lohnersatzleistungen beziehen, kann eine Meldung beim neuen zuständigen Arbeitsamt sinnvoll sein, damit eventuelle Vermittlungsbemühungen nahtlos weitergeführt werden können. Natürlich sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre neue Anschrift informieren, damit Sie Ihre Lohnabrechnung auch zukünftig erhalten. Auch eine Mitteilung über eine geänderte Bankverbindung, wenn Sie etwa im Rahmen des Umzuges Ihre Bank gewechselt haben, sollten Sie dem Personalbüro unbedingt mitteilen.
Kindergarten und Schule informieren

Neue Adressen sollten Kindergarten und Schule mitgeteilt werden. Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
Wenn Sie Kinder haben, die noch in den Kindergarten oder zur Schule gehen, sollten Sie, sofern die Kinder dieselben Einrichtungen weiterhin besuchen sollen, eine Adressänderung unbedingt mitteilen. Wenn ein Notfall in der Schule oder im Kindergarten eintritt, müssen die zuständigen Einrichtungen Ihre aktuellen Kontaktdaten kennen, um Sie gegebenenfalls in Notfällen informieren zu können. Steht ein Wechsel von Kindergarten oder Schule an, müssen Sie sich um die Ab- und Anmeldung Ihrer Kinder bereits früher kümmern. Da die Vorgehensweisen und Fristen sich in den Bundesländern unterscheiden, informieren Sie sich hierüber am besten rechtzeitig bei der jeweiligen Einrichtung selbst über die Modalitäten.
Bank informieren
Wenn sich Ihre Adressdaten ändern, sollten Sie dies auf jeden Fall rechtzeitig Ihrer Bank mitteilen. Sollten Sie weiter wegziehen und auch bei Ihrer Bank „umziehen“ wollen, sollten Sie den Umzugsservice von Banken nutzen, denn so können Sie Ihre bestehende Kontonummer, Daueraufträge etc. einfach beibehalten. Die Adressänderung sowie den Umzugsservice können Sie bei den meisten Banken per Online Banking, per Post (meist gibt es auf der Internetseite Ihrer Bank ein entsprechendes Formular) sowie auch in Ihrer Filiale direkt bei einem Kundenberater organisieren.
Nach dem Umzug
Ummelden beim Einwohnermeldeamt
Innerhalb einer Woche nach dem Umzug sollten Sie sich auf dem Einwohnermeldeamt ummelden. Einige Ämter bieten auf Ihrer Website Formulare zum Ummelden an. Wenn Sie diese ausgefüllt am Tag der Ummeldung mitbringen, können Sie sich die Zeit zum Ausfüllen vor Ort sparen. In der Regel ist der Ummeldeservice kostenlos, in einigen Bürgerämtern wird allerdings eine Verwaltungsgebühr erhoben. Zum Ummelden sollten Sie außerdem auf jeden Fall Ihren Personalausweis und gegebenenfalls den Ihrer Kinder mitbringen.
KFZ-Zulassung: Anschrift ändern
Auch in Ihren Fahrzeugschein und die KFZ-Zulassung müssen Sie Ihre neuen Kontaktdaten übertragen lassen. Dies können Sie erst nach dem Ummelden auf dem Einwohnermeldeamt in Angriff nehmen, da Sie auch hier unter anderem den Personalausweis, in dem die aktuelle Anschrift steht, vorlegen müssen. Darüber hinaus müssen Sie zur Zulassungsstelle folgendes mitbringen: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Nachweis über HU und Abgasuntersuchung. Natürlich können Sie nach einem Umzug, wenn Sie sowieso Ihre Daten ändern, gleich auch Ihren fahrbaren Untersatz mit Ihrem Wunschkennzeichen ausstatten.
Die Familienkasse informieren
Sollten Sie für Ihre Kinder Kindergeld beziehen, müssen Sie eine Änderung Ihrer Anschrift auch der Familienkasse mitteilen, denn nach § 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sind sie verpflichtet, alle Änderungen über Ihre Verhältnisse mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Ihre Kinder beispielsweise nicht mit Ihnen umziehen oder ausziehen. Dafür können Sie den Vordruck der Familienkasse verwenden, der auf der Internetseite familienkasse.de zu finden ist.
Versicherungspolicen aktualisieren und Krankenkasse informieren
Bei all den Stellen, denen Sie Ihre Adressänderung mitteilen, dürfen Sie auch Ihre jeweiligen Versicherer und die Krankenkasse nicht vergessen. Am besten sprechen Sie die Änderungen mit Ihrem persönlichen Kundenberater ab, denn ein Wohnortwechsel kann Änderungen Ihrer Versicherungen nach sich ziehen.Vor allen Dingen betrifft dies die Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie die Kraftfahrzeugversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Versicherungen und Krankenkassen bitten oftmals um eine Bescheinigung der Ummeldung. Hier ist es sinnvoll, die Kopie der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder eine Kopie der Vorder- und Rückseite des geänderten Personalausweises in Petto zu haben. Oft finden Sie auf den Internet-Seiten der Krankenkassen und Versicherungen aber auch Formulare zur Adressänderung. Nach der Adressänderung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Versichertenkarte. Bis zum Eingang der neuen Karte behält die bisherige ihre Gültigkeit.
Ummelden beim Finanzamt
Sie sollten beim Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich Ihrem bisher zuständigen Finanzamt eine formlose schriftliche oder elektronische Mitteilung über Ihren Wohnortwechsel zukommen lassen. Dem neuen zuständigen Finanzamt brauchen Sie Ihre Adresse nicht gesondert mitzuteilen, denn die erhält es automatisch, wenn Sie Ihre nächste Steuererklärung dort einreichen.
Hunde ummelden

Hundebesitzer müssen auch den liebsten Vierbeiner ummelden. Foto: sascha erbach / pixelio.de
Wenn Sie einem Hund ein Zuhause geben, müssen Sie auch diesen im Zuge eines Umzuges auf Grund der Hundesteuer ummelden. Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde um, reicht eine kurze Mitteilung über die neue Anschrift bei der zuständigen Stelle (meist eine Unterabteilung des Ordnungsamts). In einigen Städten kann der Hund auch direkt bei der eigenen Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt mit umgemeldet werden. Also einfach mal erkundigen, wenn Sie sich sowieso ummelden.
Handynetzbetreiber informieren
Damit Sie Ihre Handyrechnung und Angebote Ihres Handynetzbetreibers weiterhin erhalten, sollten Sie diese am einfachsten über die jeweilige Kundenhotline über Ihre neue Adresse informieren. Bei online verwalteten Verträgen ist dies natürlich auch über das Internet möglich.
