Solarthermie-Förderung mit der KfW

Die Entscheidung für eine solarthermische Anlage beinhaltet sicherlich auch Überlegungen zur Finanzierbarkeit, denn Solarthermie ist in der Anschaffung auf den ersten Blick wahrlich nicht günstig. Doch es gibt vielerlei Arten der Förderung. Eine Möglichkeit ist die Solarthermie-Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Unter den vielen Möglichkeiten der Förderung von solarthermischen Anlagen steht vor allem das Kreditangebot der KfW im Vordergrund der Interessenten. Das Programm 152 „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ fördert auch Nebenkosten wie solche, die beim Ausbau und der Entsorgung der alten Heizung entstehen, oder beim Einbau der Solarthermie-Anlage bei Bestandsgebäuden. Das Programm kann leider nicht mit Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) -"Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) – kombiniert werden.

Solarthermie und PV auf Dach
Auch bei der Installation von Solarthermie-Kollektoren kann die KfW-Förderung beantragt werden. Foto: Ingo Anstötz / pixelio.de

Energieeffizient Sanieren

Das Programm „Energieeffizient Sanieren (152)“ fördert energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung der Mietwohnung, Eigentumswohnung oder des Wohngebäudes. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen. Für solarthermische Anlagen bedeutet das, dass sie, mit Ausnahme von Speichern und Luftkollektoren, mit einem zweckmäßigen Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein müssen. Die Solarkollektoren müssen außerdem über das europäische Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung Version 8.00 - Januar 2003 verfügen oder die Anforderungen des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen. Maßnahmen, die zur vollen Funktion der Anlage notwendig sind, werden ebenso gefördert.

Um einen Kredit der KfW zu bekommen, muss zunächst ein Sachverständiger die Angemessenheit der Maßnahmen bestätigen. Auch muss es ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sein, das den Auftrag zuletzt ausführt. Wird der Antrag genehmigt, kann der Antragsteller mit einem Zinssatz ab 2,37 % effektiv pro Jahr rechnen. Dabei ist das erste Jahr auf jeden Fall tilgungsfrei, es müssen also dort nur die Zinsen gezahlt werden, der tilgungsfreie Zeitraum kann sogar verlängert werden. Eine lange Kreditlaufzeit von bis zu 30 Jahren bei gleichzeitiger Möglichkeit, jederzeit kostenfrei außerplanmäßig zu tilgen, spricht ebenso für das Angebot der KfW. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre, der Kredit kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit übernehmen.