Nicht nur die solarthermische Anlage fördern: die BAFA-Bonusprogramme

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Interessenten, die eine solarthermische Anlage bauen möchten, die Möglichkeit, finanzielle Förderung zu erhalten. Doch nicht nur der Bau der Anlage an sich wird gefördert, auch diverse andere Vorhaben, die mit Solarthermie in Verbindung stehen, können von BAFA-Bonusprogrammen unterstützt werden.

Möchte man seine Warmwasseraufbereitung und die Heizung mit einer solarthermischen Anlage betreiben, reicht es oft nicht aus, die Anlage an sich zu finanzieren. Oft gibt es weitere Vorhaben, die mit der Anschaffung einhergehen. Doch auch für diese Ausgaben gibt es bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanzielle Förderungsmöglichkeiten.

Kesseltauschbonus

Heizung
Für die Erneuerung der Heizungsanlage nach der Energiesparverordnung können Fördermittel beantragt werden. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Im Bonusförderungsprogramm wird zum Beispiel der Kesseltausch finanziell unterstützt, wenn der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik gleichzeitig mit dem Aufbau der solartechnischen Anlage durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Bis zum 30. Dezember 2011 zahlt das BAFA hierfür 600 Euro, danach noch 500 Euro. Unter Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solaranlage versteht das BAFA, dass beides innerhalb eines Zeitrahmens von 6 Monaten in Betrieb genommen wird. Dieser Bonus muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden und kann nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kombiniert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erfolgt ist.

Regenerativer Kombinationsbonus

Wenn förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage gleichzeitig mit der solarthermischen Anlage in Betrieb genommen wird (Definition von Gleichzeitigkeit siehe oben), kann zur Basisförderung noch ein zusätzlicher Antrag auf den regenerativen Kombinationsbonus gestellt werden. Auch hier muss ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erfolgt sein und auch hier ist der Bonus nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kombinierbar. Der Bonus beträgt wie der Kesseltauschbonus bis zum 30. Dezember 2011 600 Euro, danach 500 Euro.

Effizienzbonus

Der Effizienzbonus winkt, erfolgt die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in einem besonders effizient gedämmten Gebäude. Die gilt auch bei einer Kollektorgröße von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.  Ausschlaggebend ist die herausragende Dämmung des bebauten Gebäudes. Die Bewertung erfolgt gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009: Der vorgegebene HT' -Wert – also der Wert, welcher Transmissionswärmeverlust oder den -transferkoeffizienten ausweist - von 0,65 W/(m².K) muss um mindestens 30% unterschritten werden. Nachzuweisen ist dies durch die Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Dabei beträgt die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung. Weitere Voraussetzungen sind der hydraulische Abgleich, sowie, dass die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurden.

Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen

Der Einbau einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe zusätzlich zur Solaranlage kann pro Pumpe mit einem Bonus von 50 Euro befördert werden. Die zu fördernden Pumpen müssen in permanent erregter EC-Motor Bauweise  gefertigt sein, oder ausschließlich über Strom aus einem fotovoltaischen Modul betrieben werden. Die Förderung erfolgt nicht in Abhängigkeit zur Basisförderung.