Solarthermie-Förderung durch das BAFA

Es gibt verschiedene Arten der Förderung, wenn man eine Solarthermie-Anlage bauen möchte. Auch vonseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es Förderungsangebote für Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert solarthermische Anlagen auf Bestandsgebäuden (Solarkollektoranlagen auf neu errichteten Gebäuden/Neubauten sind zurzeit leider grundsätzlich nicht förderfähig). Die Anlage muss entweder dazu genutzt werden, um die Raumluft zu heizen, für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, zur Bereitstellung von Prozesswärme, zur solaren Kälteerzeugung oder als Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen. Sind diese Kriterien erfüllt, kann ein Antrag bei der BAFA gestellt werden.

Um eine Verzögerung zu vermeiden, sollten Sie sich zusätzlich bei der BAFA erkundigen, welche Unterlagen bei Ihrem individuellen Vorhaben erforderlich sind. Allgemein sind Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind, innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Inbetriebnahme förderbar. Bis zum 31. Dezember 2011 beträgt die Förderung bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² noch 120 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, bei Anträgen, die später eingereicht werden, sind es nur noch 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Beträgt die Fläche der Erstinstallation mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche, liegt die Förderung für die ersten 40 m² bei 120 Euro je angefangenem Quadratmeter (Antragseingang bis zum 30. Dezember 2011) und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem Quadratmeter.

Geldschwein
Fördermittel erleichtern die Belastung fürs eigene Budget beim Kauf von Solaranlagen. Foto: Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

Außerdem sind folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) zu erfüllen: Vakuumröhrenkollektoren müssen eine Mindestgröße von 7,0 m² haben und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche aufweisen. Die Mindestfläche bei Flachkollektoren beträgt 9,0 m² und sie benötigen eine Speicherkapazität von mindestens 40 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Auch, wer seine schon gebaute Anlage erweitern will, kann auf Förderung hoffen. Bei existierenden Anlagen um bis zu 40 m² Kollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Anlage nach der Erweiterung der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung dient.

Das BAFA bietet auch ein ausführliches Bonusprogramm, wenn es um die Erweiterung bezüglich eines Kesseltausches, einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpenanlage, einem besonders effizient gedämmten Gebäude oder einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe geht.