Photovoltaikanlage als Investition – Dachfläche für Photovoltaikanlage mieten, verpachten oder Photovoltaikanlagen leasen
Wenn Haubesitzer keine geeignete Dachfläche haben, oder die vorhandene Dachfläche nicht ausreichend groß ist, um einen optimalen Ertrag zu erzielen, lohnt es sich, eine Anmietung von Dachflächen in Betracht zu ziehen. Wenn Hausbesitzer auf der anderen Seite zwar in die Photovoltaik einsteigen wollen, aber die hohen Anschaffungskosten vermeiden wollen, bietet sich die Möglichkeit der Vermietung der Dachfläche an Anlagenbetreiber an. Auch „Photovoltaikanlage Leasing“ kann eine Alternative sein.
Die Dachflächenvermietung eignet sich für Solarstrombegeisterte, die selbst eine Anlage zwar nicht errichten wollen oder können – sei es weil das Dach ungeeignet oder zu klein ist oder die finanziellen Aspekte zu Buche schlagen – aber trotzdem die Stromerzeugung aus erneuerbarer Sonnenenergie fördern wollen.

Wer selbst keine PV-Anlage auf dem Dach installieren möchte, kann sein Dach jedoch an Interessenten vermieten, damit diese eine Anlage auf dem angemieteten Dach installieren können. Foto: Hartmut910 / pixelio.de
Dachfläche für Photovoltaikanlage mieten und verpachten
Beim Verpachten der Dachfläche stellen Hauseigentümer ihre Dachfläche für die Installation einer Photovoltaikanlage für Mieter gegen ein Entgelt zur Verfügung. Der Mieter übernimmt für die Anschaffung und die Errichtung der PV-Anlage komplett die Kosten und zahlt Miete für die Dachfläche an den Hauseigentümer. Hauseigentümer können nicht nur Eigenheimbesitzer sein, auch größere Einrichtungen wie Schulen, also staatliche Einrichtungen, können ihre Dachflächen zur Pacht anbieten.
Geeignete Dächer für die Vermietung sind nur Dächer in einwandfreiem Zustand sowie neue oder sanierte Dächer. Darüber hinaus dürfen sie nicht verschattet sein und ihre Ausrichtung sollte nach Süden, Südwesten oder Südosten sein.
Wirtschaftlichkeit
Die Vermietung von Dachflächen für PV-Anlagen lohnt sich für Hauseigentümer, da die Mieteinnahmen regelmäßige und langfristige Erträge bedeuten und Profit aus der Rendite der Photovoltaikanlage erzielt wird, ohne dass Hauseigentümer selbst Eigenkaptal einbringen müssen. Darüber hinaus entstehen dem Eigentümer keine weiteren Kosten für die PV-Anlage außer der Grundbucheintragung. Einziger Haken können Umbaumaßnahmen am Haus sein, die im Rahmen der Montage der Photovoltaikanlage notwendig sein können.
Betreiber der PV-Anlagen auf gemieteten Dachflächen tragen alle Kosten von der Beschaffung der Photovoltaikanlage bis hin zu deren Installation auf dem Dach und Inbetriebnahme. Allerdings erhält der Betreiber der PV-Anlage die Einspeisevergütung auf Grund der Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz.
Die Pacht für die Dachflächenmietung für PV-Anlagen beträgt in der Regel zwischen 50 bis 80€ je m² Dachfläche bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Diese entspricht der minimalen Lebenserwartung der PV-Anlage. Die Pacht kann jährlich oder als einmalige Abschlagszahlung bezahlt werden. Um Haftungsfragen oder auch Fälle von Verkauf oder Zwangsversteigerung sowie das Wegerecht zu regeln, sollte in jedem Fall ein detaillierter Pachtvertrag abgeschlossen werden.
Pachtvertrag für PV-Anlagen
Der Pachtvertrag sollte verschiedene Punkte berücksichtigen:
- Mietpreis und Zahlungsart
- Dauer des Vertrags
- Was geschieht bei Verkauf des Hauses oder Zwangsversteigerung? (Eintragung als (erstrangige) Dienstbarkeit)
- Wegerecht, damit Betreiber die Anlage kontrollieren und warten können
- Kostenregelung im Fall von Verschattung oder Ertragsverlusten
- Sicherstellung, dass keine Verschattung entstehen darf (etwa durch Bäume/Bepflanzung im Garten)
- Grundbucheintrag
- Versicherungen durch Betreiber (Photovoltaikversicherung, Betreiber-Haftpflichtversicherung)
- Grundbucheintrag
- Was geschieht nach Vertragslaufzeit? (Abbau, Weiterführung des Vertrags, Besitz geht in den des Hauseigentümers über?)
Photovoltaikanlage Leasing
Das Prinzip des Leasings einer Photovoltaikanlage lässt sich folgendermaßen beschreiben: Im Falle des Leasings kauft eine Leasinggesellschaft die vom Hauseigentümer ausgewählte PV-Anlage und überlässt ihm diese zur freien Nutzung gegen die Zahlung eines monatlichen Entgelts.
Vor Abschluss des Leasingvertrags wird durch die Leasinggesellschaft eine Prüfung zur Wirtschaftlichkeit vorgenommen. Darüber hinaus werden die Kreditwürdigkeit des Kunden, die Größe und Komponenten der Anlage geprüft und Informationen über die Qualität der Anlagenbestandteile eingeholt – zum Beispiel, ob es für einzelne Komponenten bestimmte Zertifizierungen gibt. Läuft der Leasingvertrag aus, hat der Eigentümer die Möglichkeiten, den Vertrag zu verlängern, die Photovoltaikanlage an die Leasinggesellschaft zurückzugeben oder sie ihr abzukaufen.
Rentabel ist das Leasing für Hauseigentümer, die sich eine PV-Anlage nicht selbst anschaffen wollen, aber dennoch die Möglichkeit der Solarstromerzeugung nutzen wollen. An Kosten fallen hierbei für Betreiber die vertraglich vereinbarten Leasingraten, die Beiträge für die Photovoltaikversicherung sowie die Betreiber-Haftpflichtversicherungen sowie die Wartungs- und Betriebskosten an. Die Kosten der Anaschaffung und Montage übernimmt die Leasinggesellschaft. Die Erträge ergeben sich aus der Einspeisevergütung.
