KfW-Förderung Photovoltaik: Wie das Kreditinstitut für Wideraufbau PV-Anlagen unterstützt
Viele Häuslebauer planen eine Photovoltaikanlage (PV) für ihre neue Bleibe ein. Doch wie soll neben dem Hausbau noch die Finanzierung einer PV-Anlage gestemmt werden? Hierfür gibt es günstige Kredite der KfW-Bank.
Das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) fördert im Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“ für Privatpersonen – auch Freiberufler - den Bau von PV-Anlagen. Für diesen Zweck hält sie zinsverbilligte Kredite zum Bau von Photovoltaikanlagen bereit. Die Kredite können über die Hausbank abgeschlossen werden. Falls Ihre Hausbank keine Kfw-Kredite vergibt, können Sie den Kredit auch direkt bei der KfW-Bank abschließen.

Das Kreditinstitut für Wiederaufbau fördert den Bau von PV-Anlagen. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de
Das beauftragte Geldinstitut prüft den Antrag und wägt das Risiko für den Kredit ab. Besonderer Vorteil ist auch, dass der Kredit der KfW bei Bedarf in der Anfangszeit, 1 bis 3 Jahre, tilgungsfrei ist und in dieser Zeit somit nur Zinsbeträge zu zahlen sind. Die Gesamtlaufzeit des Kredits beträgt zwischen 10 oder 20 Jahren, der Zinssatz (ab 3,29 % effektiv pro Jahr) wird vom Kreditinstitut entsprechend der Zahlungsfähigkeit bestimmt. Abbezahlt wird der Kredit üblicherweise in vierteljährlichen Raten. Dabei ist eine außerplanmäßige Tilgung, also das Einzahlen eines größeren Betrags, um die Laufzeit zu verkürzen, nicht ausgeschlossen.
Es können bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer) über den KfW-Kredit finanziert werden, somit ist eine Eigenbeteiligung gar nicht nötig. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Millionen Euro. Die Summe kann im Ganzen oder in Teilbeträgen ausgezahlt lassen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage, wobei die Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat beträgt, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
Gefördert wird nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Kosten für den Aufbau oder für Erweiterungen. Der Antrag wird vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut gestellt, also bevor wesentliche rechtlich bindende Verträge, z. B. einen Liefer- und Leistungsvertrag, geschlossen wurden.
