Kontrolle der Handwerker

„Handwerk hat goldenen Boden“ – damit diese Redewendung auch auf Sie als Kunden zutrifft, sollten Sie alle wesentlichen Anforderungen schriftlich im Vertrag regeln – eine unzureichend ausformulierte und unklare Auftragsvergabe kann Sie hinterher teuer zu stehen kommen. Zudem sollten Sie Ihre Handwerker immer im Blick behalten, damit es nicht zu Nachlässigkeiten kommt. Für eine reibungslose Vertragsabwicklung gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten:

Einen Kostenvoranschlag festlegen

Die Kontrolle der Handwerkerarbeiten beginnt bereits vor der eigentlichen Arbeit
Kosten, Vertrag, Arbeit: Handwerker sollten kontrolliert werden

Um die Kosten unter Kontrolle zu halten, ist vor allem für größere Projekte ein Kostenvoranschlag sehr sinnvoll – auf Wunsch wird er in den meisten Fällen aufgestellt und ist auch im Regelfall nicht gesondert zu bezahlen. Der Vorteil eines solchen Dokuments: Die Berechnung hat Garantie, was bedeutet, dass der Unternehmer auch bei unvorhergesehener Änderung der Kosten der veranschlagten Arbeiten keine Erhöhung fordern kann – sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich erklärt hat, dass der Kostenvoranschlag keine Gewähr hat. In dem Fall müssen kleinere Überschreitungen der Kosten hingenommen werden. Über größere Kostenerhöhungen muss der Unternehmer seinen Auftraggeber frühzeitig informieren, sonst verliert er den Anspruch auf eine Mehrbezahlung. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber die Option, vom Vertrag zurückzutreten und so nur die schon erledigten Arbeiten zu bezahlen, oder aber sich mit den Mehrkosten einverstanden zu geben.

Anforderungen an die Qualität bereits im Auftrag definieren

Bereits beim Aufsetzen des Vertrags für den Handwerker oder Lieferanten sollten Sie verbindliche Qualitätsstandards festlegen. So können sie zum Beispiel fordern, dass nur hochwertiges Material geliefert und minderwertiges Material abgelehnt wird. Wenn Sie feste Vorstellungen bei der Materialwahl haben oder ein ganz bestimmtes Produkt wollen, sollten Sie diese bei der Auftragsvergabe auch genau bezeichnen. Dabei reicht es nicht aus, ungefähre Angaben zum Produkt zu machen, am besten mit einer bestimmten Typennummer oder einer genauen Fabrikatsbezeichnung.

Auftragsbasis festlegen

Im allgemeinen Teil des Auftrags sollten Sie festlegen, dass die vereinbarten Auftrags- bzw. Vertragsbedinungen gültig sind. Damit werden die einschlägigen DIN- bzw- EU-Normen für die meisten der Leistungen als Ausführungsrichtlinie festgelegt.

Kontrolle während der Arbeiten

Zunächst einmal sollten Sie als Bauherr auf der Baustelle so oft wie möglich präsent sein. So können Fragen der Handwerker beantwortet und eventuelle Fehlentscheidungen ihrerseits verhindert werden. Außerdem sollten Sie die Baustelle regelmäßig von einem Fachmann inspizieren lassen – gerade bei der Herstellung und Ausbesserung tragender Bauteile kann das größere Schäden vermeiden. Die Bezahlung eines solchen Baufachmanns, wie etwa ein Architekt, sollte natürlich im Vorfeld in die Kostenkalkulation einbezogen werden.

Wenn Sie Mängel feststellen, sollten Sie die Handwerker so schnell wie möglich schriftlich ermahnen, damit ihre rechtliche Position gewahrt bleibt. Eine solche Fristsetzung ist die Voraussetzung, um die kurzfristige Mängelbeseitigung sicherzustellen – oder aber dem verantwortlichen Handwerker nach Ablauf der Frist androhen zu können, eine weitere Mängelbeseitigung durch ihn zu verweigern. In diesem Fall können Sie den Mangel dann auf seine Kosten durch einen Dritten beseitigen lassen – ein sehr effektives Mittel, den Handwerker zur Aktivität zu drängen.


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