Brandverhalten von Baustoffen

Im Brandfall kommt es ganz entscheidend auf die im Haus verbauten Materialien an. Während manche Baustoffen wie Zunder brennen und giftige Dämpfe freisetzen, widerstehen andere dem Feuer. Inbesondere für die zur Verfügung stehende Zeit zur Flucht aus dem Gebäude ist der Brandwiderstand von lebensrettender Bedeutung.


Baustoffe haben unterschiedliches Brandverhalten

In Gebäuden dürfen leichtentflammbare Stoffe nur im Verbund mit einem anderen Baustoff eingebaut werden, wenn der dabei entstehende Verbundwerkstoff fortan nicht mehr leichtentflammbar ist.

Mit der Norm DIN 4102 ist das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen einheitlich geregelt. Sie werden zu diesem Zweck in die Brandstoffklassen A und B eingeteilt. Zur ersten Gruppe zählen die nicht brennbaren Baustoffe, zur Klasse B die brennbaren. Weiterhin wird unterschieden: A1-Baustoffe sind in ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung vollständig unbrennbar, während für die Klassifizierung A2 in geringem Maße brennbare Bestandteile enthalten sein dürfen. Innerhalb der Klasse B der brennbaren Baustoffe wird in schwer entflammbare (B1), normal entflammbare (B2) und leicht entflammbare (B3) Baustoffe eingeteilt.

  EN Klasse
Baustoffklasse DIN Prüfnorm
Nichtbrennbare Baustoffe
ohne Anteile von brennbaren Baustoffen
A1fl A1 EN ISO 1182, EN ISO 1716, EN ISO 9239
Nichtbrennbare Baustoffe
mit Anteilen von brennbaren Baustoffen
A2fl A2 EN ISO 1182, EN ISO 1716, EN ISO 9239
Schwerentflammbare Baustoffe Bfl B1 EN ISO 9239-1
Schwerentflammbare Baustoffe Cfl B1 EN ISO 9239-1
Normalentflammbare Baustoffe Dfl B2 EN ISO 9239-1
Normalentflammbare Baustoffe Efl B2 EN ISO 11925-1
Leichtentflammbare Baustoffe Ffl (B3) Keine Prüfung erfolgt

 

Baustoffklasse A1

Zur ersten Baustoffklasse gehören alle Baustoffe, die durch ihre Beschaffenheit im Brandfall keinerlei Gefahr darstellen – so etwa Lehm, Ton, Kies und Sand sowie alle anderen in der Natur vorkommenden bautechnisch verwendbaren Steine, außerdem unter anderem Zement, Glas und Ziegel.

Baustoffklasse A2

Hierzu zählt man alle Bauteile, die zwar nicht selbst entzündbar sind, in geringem Maß jedoch durchaus brennbare Anteile enthalten, wie zum Beispiel Gipskarton- oder Gipsfaserplatten.

Baustoffklasse B1

B1-Baustoffe sind grundsätzlich brennbar, dürften aber nach dem Erlöschen des Feuers nicht selbständig weiterbrennen. Das gilt unter anderem für Eichen-Parkettfußböden nach DIN 280 Teil 1 und 2, für mit handelsüblichen Klebern auf massiven, mineralischen Untergrund geklebte PVC-Bodenbeläge nach DIN 16951 sowie einige Wärmedämmputzsysteme.

Baustoffklasse B2

Zur Klasse B2 gehören Stoffe, die sich durch Zündquellen entflammen lassen und dann abhängig von den Umgebungsbedingungen von selbst weiterbrennen – so etwa der beliebte Baustoff Holz, aber auch Linoleumbeläge und elektrische Leitungen.

Baustoffklasse B3

Auch B3-Baustoffe brennen von selbst weiter, im Gegensatz zur Klasse A2 jedoch mit steigender Geschwindigkeit und ohne weitere Wärmezufuhr. Solche Baustoffe, die auch nach der Verarbeitung noch extrem leicht entflammbar sind, dürfen bei der Errichtung sowie der Veränderung von baulichen Anlagen, bis auf einige Ausnahmeregelungen, nicht verwendet werden.


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