Schimmel - Eine versteckte Gefahr
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Als natürlicher Bestandteil der Umwelt ist Schimmel überall und völlig ungefährlich, so lang eine gewisse Konzentration nicht überschritten wird. Dann ist er sowohl schädlich für die Bausubstanz, als auch für die Gesundheit der Personen, die sich in Räumen mit Schimmelbefall aufhalten.
Falsches Lüft- und Heizverhalten, Wasser oder auch falsche Austrocknung des Gebäudes führt zu erhöhter Feuchtigkeit - die ideale Voraussetzung für Schimmel. |
Steht dem Schimmelpilz dann auch noch Nahrung in Form organischer Moleküle, z.B. Tapeten, Teppich oder auch Holz, zur Verfügung, steht seinem Wachstum nichts mehr im Weg. Eine sehr häufige Ursache für Schimmelbefall ist auch Kondenswasser, das durch Raumfeuchtigkeit entsteht.
Dass Schimmel Allergien auslösen kann, ist weitgehend bekannt: Aktuell leiden fast 10 Millionen Menschen in Deutschland an einer Schimmelpilz-Allergie. Tatsächlich ist die Liste der gesundheitlichen Beschwerden, die durch Schimmelpilz ausgelöst werden können, noch viel länger: Von Müdigkeitserscheinungen über Sehstörungen, Gliederschmerzen und Magenprobleme bis hin zu Neurodermitis, Diabetes und im schlimmsten Fall tödlichen Vergiftungen kann Schimmelpilz die Gesundheit auf zahlreiche Weisen gefährden. Besonders bei Kindern und älteren Menschen sowie Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem ist Vorsicht geboten.
Was tun bei Schimmel in der Wohnung?
Bei Schimmelpilzbefall sollte zunächst die Ausbreitung des Pilzes analysiert und die Ursache lokalisiert werden. Diese muss man unbedingt beheben, um einen erneuten Befall zu vermeiden. Dann kann man an den betroffenen Flächen sorgfältig den Schimmel entfernen.
Es gibt Schimmeltests, die leicht selbst durchzuführen sind. In jedem Fall ist aber davon abzuraten, den Schimmel selbst zu entfernen, ohne zusätzliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zum einen reicht eine oberflächliche Entfernung nicht aus, um den Schimmelbefall vollständig zu beseitigen, zum anderen können sich die Sporen noch stärker in der Raumluft verteilen, wenn der Schimmel z.B. zusammen mit der Tapete oder dem Putz von der Wand entfernt wird.
Schimmel in Mietwohnungen
Tritt Schimmelbefall in einer Mietwohnung auf, hängen die weiteren Konsequenzen von der Ursache ab: Ist der Befall etwa auf mangelnde Wärmedämmung zurückzuführen, steht in der Regel der Vermieter in der Verantwortung - der Mieter darf gegebenenfalls die Miete mindern, in besonders schlimmen Fällen ist er auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. Umgekehrt ist der Mieter am Schimmelbefall schuld, wenn er die Wohnung z.B. nicht ausreichend geheizt und / oder gelüftet hat. In diesem Fall steht ihm keine Mietminderung zu, außerdem muss er den Schaden beheben.
