Die wichtigsten Versicherungen für Mieter im Überblick

Wenn die Waschmaschine ausläuft oder eine Fensterscheibe zu Bruch geht, kann das den Geldbeutel ziemlich strapazieren - wenn man nicht versichert ist. Aber muss man das nicht ohnehin sein?

Viele Mietverträge verlangen vom Mieter, eine Haftpflicht- und / oder eine Hausratversicherung abzuschließen. Solche Klauseln sind allerdings unwirksam. Eine private Haftpflichtversicherung ist immer freiwillig. Beide Versicherungen sind aber ratsam und sollten trotzdem abgeschlossen werden.

Sollte der Mieter einmal Schäden am Eigentum des Vermieters verursachen, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Ausnahmen sind Schäden, die vorsätzlich zugefügt wurden. Man sollte bei Vertragsabschluss aber darauf achten, dass gemietete Objekte auch wirklich mitversichert sind, da sie manchmal in den allgemeinen Bedingungen nicht berücksichtigt werden.

Die Hausratversicherung sichert Schäden der kompletten Einrichtung eines Haushalts ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Glasbruch entstehen. Dabei ist unerheblich, ob sie Eigentum des Mieters oder des Vermieters sind. Auch hier gilt: Bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, tritt die Versicherung nicht ein.

Versicherung des Vermieters

Kosten für Versicherungen finden sich auch in den Betriebskosten: Die Versicherung für das Gebäude gegen Sturm-, Feuer- und Wasserschäden, die Kosten der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung, den Öltank und den Aufzug können rechtmäßig auf die Mieter umgelegt werden. Das trifft auch für die Elementarversicherung zu, die u.a. Schäden durch Überschwemmungen oder Erdbeben absichert. Nicht zulässig ist dagegen, wenn der Vermieter versucht, Kosten für Rechtsschutz-, Hausrats-, Mietsverlust- oder gar Terrorversicherung auf die Mieter abzuwälzen. Entsteht in der Mietwohnung ein Schaden, der durch eine Versicherung abgedeckt ist, an der sich der Mieter in den Nebenkosten beteiligt, haftet er für diesen Schaden nicht, unabhängig davon, ob er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (BGH WuM 2007, 144).

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