Als Mieter Energie sparen
Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, welche energetischen Standardeigenschaften Gebäude aufweisen müssen. Sie befasst sich mit Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung. Zum Beispiel sieht sie ein bestimmtes Minimum an Wärmedämmung für Wohngebäude vor. So wird zum einen das Klima geschont, zum anderen freuen sich die Bewohner des Gebäudes natürlich auch über einen niedrigen Energieverbrauch.
Nicht jedes Gebäude muss von Grund auf erneuert werden, um die Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Werden aber Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, dann müssen sie auch gemäß der Energieeinsparverordnung ausgeführt werden.
Besonders in Zeiten steigender Heizkosten ist es verständlich, wenn ein Mieter vor Bezug einer Wohnung wissen möchte, auf welchen Energieverbrauch er sich in etwa einstellen muss. Durch die Einführung des Energieausweises ist das wesentlich einfacher geworden: Er bewertet das Gebäude und ermöglicht eine energetische Einschätzung. Durch eine Achse in rot, gelb und grün, auf der dem Gebäude je nach energetischer Qualitat ein Wert zugewiesen wird, ist er auch für Laien leicht zu verstehen.
Aus der gesamten Energie, die im Laufe eines Jahres für Heizung und Warmwasser benötigt wird, errechnet sich der sogenannte Energiekennwert. Zwecks Vergleichsmöglichkeit wird er pro Quadratmeter in kWh angegeben. Der Klimafaktor setzt den Energieverbrauch ins Verhältnis zu den Wetterbedingungen des Standorts. Natürlich kann der Energieausweis keinen Preis für den Energieverbrauch pro Quadratmeter angeben. Die Kosten können je nach Lage der Wohnung variieren, und natürlich hängen sie auch stark vom individuellen Heizverhalten ab. Dank des Energieausweises weiß man aber schon vorher, ob ein Haus energiesparend ist oder ob der Großteil der Wärme im Winter durch Wände und Fenster schnell nach draußen zieht.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, zwischen denen die Eigentümer meistens wählen können:
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Der Nachteil davon ist, dass das Heizverhalten der Mieter in diesem Zeitraum maßgeblichen Einfluss auf die Angaben hat.
Der Bedarfsausweis berücksichtigt die Wärmedämmung und die energetische Qualität der Heizungsanlage für die Berechnung des Energiebedarfes des Gebäudes. Diese Angaben sind unabhängig von individuellem Heizverhalten und ermöglichen so einen besseren Vergleich mit anderen Gebäuden. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Jedes Wohngebäude muss einen Energieausweis haben. Der Mieter hat immer das Recht darauf, ihn zu sehen, der Vermieter darf ihm das nicht verweigern.
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