Neue Anforderungen für den Energieausweis - EU Gebäuderichtlinie 2010

Bei seiner Vorstellung im Zuge der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Energieeffizienz von Gebäuden im Jahr 2002 war der Energieausweis noch ein Papiertiger, doch spätestens seit seiner stufenweisen Einführung im Jahr 2007 bekommt er immer mehr Gewicht. Kontrolle und strengere Gesetze sollen den Energieausweis endgültig etablieren.

 

EU-Gebäuderichtlinie: neue Anforderungen an den Energieausweis. Foto: dena/Thomas Dix

Foto: dena/Thomas Dix

Dass dem Energieausweis bisher kein durchschlagender Erfolg beschieden war, lag an seiner stufenweisen Einführung. So wurde er anfangs nur für wenige Gebäude, insbesondere gewerbliche Neubauten, die allerdings nur einen kleinen Anteil am gesamten Gebäudebestand darstellen, verpflichtend. Auch wenn die Pflicht nach und nach auf andere Gebäudetypen ausgeweitet wurde und teils empfindliche Strafen drohten, konnte der Großteil der Immobilienbesitzer auch knapp ein Jahr nach Einführung noch keinen Energieausweis vorweisen.

Mit einer am 18.Mai 2010 beschlossenen Novelle der EU-Gebäuderichtlinie, die zwei Jahre später in den Mitgliedsstaaten in Kraft treten muss, soll dem Energieausweis in Zukunft noch mehr Bedeutung zukommen. So wurde festgelegt, dass der im Energieausweis festgelegte Energiekennwert künftig in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigenannoncen veröffentlicht werden muss. Potentielle Interessenten können so auf den ersten Blick erkennen, ob eine Immobilie als energiesparend einzuschätzen ist. Kommt es zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages, muss der Energieausweis den Käufern bzw. Mietern per Kopie überreicht werden.

Bisher kam trotz aller gutgemeinten Apelle die Kontrolle der Energieausweise, was deren Vorhandensein oder Korrektheit angeht, zu kurz. Künftig soll ein unabhängiges Kontrollsystem z.b. mit Stichproben über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wachen und auch die Ausstellung nur qualifizierten Fachleuten obliegen.

Zudem soll der Energieausweis verbindlich konkrete Umsetzungs-Hinweise für eine umfassende energetische Sanierung oder eine Modernisierung von einzelnen Bauteilen enthalten.


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