Solaranlage Förderungen und Einspeisevergütung
Der Bau einer Solaranlage, sei es zur Warmwasserversorgung, sei es zur Stromerzeugung, stellt den Interessenten zunächst einmal vor einen Berg Kosten. Doch Solarenergie wird auch für Privatbetreiber gefördert.
Viele Privatpersonen planen eine Solaranlage auf dem heimischen Haus. Wie Förderung und Einspeisevergütung bei Solaranlagen aussehen, ist abhängig von der Art der Anlage – Montage auf dem Dach, dachintegriert oder an der Fassade -, der Beschaffenheit des Daches oder der Fassade, und wie die Solaranlage genutzt werden soll. Der Betreiber hat zum einen die Möglichkeit, per Solarthermie Heizung und Warmwasserversorgung zu unterstützen. Durch Photovoltaik andererseits wird Strom gewonnen, der einerseits für den eigenen Bedarf zur Verfügung steht, oder gegen eine Einspeisevergütung dem Stromnetz zufließt.
Die Installation einer Solaranlage, unabhängig davon, ob es sich um eine Photovoltaikanlage oder eine Anlage für Solarthermie handelt, stellt oft die erste finanzielle Hürde dar. Je nach Umfang der Anlage können die Kosten fünfstellige Eurobeträge erreichen.
Möglichkeiten bei der Solarstromerzeugung
Bei der Installation einer Photovoltaikanlage stehen verschiedene Module zur Verfügung. Der Betreiber sollte dabei nicht auf Kleckerersparnisse achten, sondern großen Wert auf Garantien und Sicherheiten legen. Da Qualitätsmodule äußerst langlebig sind, lohnen sich langfristig die höheren Ausgaben. Außerdem gilt: je größer die Solaranlage, desto günstiger ist der Preis für Module, Wechselrichter, Montagegestell, elektrische Verkabelung, Planung und Installation. Die laufenden Kosten sind über die Jahre mit den Kosten anderer Wartungsmaßnahmen wie bei einer konventionellen Heizung vergleichbar.
Damit der hohe Investitionsbetrag stemmbar wird, gibt es die Finanzierung über Kredite. Dabei wird die stattliche Einspeisevergütung, die der Betreiber für den Verkauf seines Solarstroms bekommt, als Sicherheit gewertet wird. So finanzieren viele Banken eine Photovoltaik-Anlage zu 100 Prozent, ohne Eigenkapital wie das bei einer Hausfinanzierung üblich ist. Vorreiter ist wie so oft die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die günstige Kreditprogramm zur Verfügung stellt. Als Beispiel sei hier das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Kreditprogrammnummer 270) genannt. Der Zinssatz liegt zurzeit bei ab 3,41 % effektiv pro Jahr, die Laufzeit ist mit 10 bis 20 Jahren langfristig konzipiert, die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei. Gefördert wird nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Kosten für den Aufbau oder für Erweiterungen, ohne das Eigenmittel aufgebracht werden müssen. Auch umweltorientierte Geldinstitute wie die UmweltBank AG oder die GLS Bank bieten attraktive Finanzierungsangebote für Photovoltaik-Anlagen an, ebenso beispielsweise die DKB. Hauseigentümer, die weitestgehend schuldenfrei sind, sind mit einem Immobilienkredit bei ihrer Hausbank gut beraten. Außerdem stellen auch einige Bundesländer Förderprogramme bereit. Dafür erkundigen Sie sich am Besten in Ihrer Gemeinde, Stadt oder bei den Energieagenturen und den Wirtschaftsministerien auf Länderebene. Eine Nachfrage bei den Energieanbietern, wie beispielsweise den EWS -Elektrizitätswerke Schönau, badenova oder den Stadtwerken Waiblingen, kann sich ebenfalls lohnen. Hier werden zum Teil Zuschüsse vergeben oder die Einspeisevergütung erhöht.
Einspeisevergütung und Eigenverbrauch
Wird die Solaranlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, sind die Energiekonzerne verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Strom zu 100 Prozent einzuspeisen. Dafür erhält der Produzent eine Einspeisevergütung. Diese ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Dabei ist die Höhe der Vergütung auf 20 Jahre nach Inbetriebnahme festgelegt und kann nicht gekürzt werden. Den Strom, den der Produzent selbst verbraucht, muss er allerdings wie jeder andere vom Anbieter erwerben. Da die Einspeisevergütung aber über den Strompreisen liegt, lohnt sich die Rechnung jedoch. Wenn man eine neue Anlage baut, sollte man sich also im EEG erkundigen, wie hoch die Einspeisevergütung zurzeit liegt. Die im EEG festgelegte Einspeisevergütung sinkt jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz (Degression), es lohnt sich also, früh eine Solaranlage zu installieren. Seit Neustem wird abhängig vom Zubau neu installierter Leistung gestaffelt gekürzt: Je mehr Photovoltaik-Anlagen im ersten Halbjahr 2011 neu ins Netz eingespeist werden, desto mehr wird gekürzt.
Weitere Möglichkeit ist der Eigenverbrauch des erzeugten Sonnenstroms. Zusätzlich zu der Einspeisevergütung wird der Produzent für Strom bezahlt, der von ihm selbst oder in unmittelbarer Nähe durch Dritte verbraucht wird. Durch einen zusätzlichen Zähler wird durch den Stromanbieter, an den der Solarstrom verkauft wird, der genaue Eigenverbrauch errechnet. Auch ein Zweirichtungszähler, der die Stromeinspeisung und den Strombezug in einem Gerät erfassen kann, ist denkbar. Der selbst genutzte Strom wird dann gestaffelt vergütet. Darüber hinaus spart der Verbraucher den ansonsten zu kaufenden Haushaltsstrom. Je mehr die Kosten für den Haushaltsstrom steigen, desto mehr kann der Eigenverbraucher demnach sparen.
Möglichkeiten bei Solarthermie
Auch die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserbereitung und die Heizung kostet zunächst einen Batzen Geld. Auch hier variieren Angebote je nach Qualität und Anbieter, ein Vergleich lohnt also. Hochwertige Solarkollektoren (Vakuumröhrenkollektoren) sind zwar in der Anschaffung teurer als die gängigen Flächenkollektoren, rentieren sich aber mit der Zeit.
Wie bei der Photovoltaik-Technik gibt es bei der Solarthermie verschiedene Arten der Förderung. Zunächst ist hier wohl das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu nennen. Das BAFA fördert unter anderem private Solarkollektoranlagen, deren Installation ab dem 1. Januar 2009 begonnen wurde und die zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Dabei muss schon vor dem 1. Januar 2009 ein Heizungssystem vorhanden sein. Innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Solaranlage muss der Antrag vollständig beim BAFA vorliegen. Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Statt dessen geht es um kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Dabei müssen bestimmte Bedingungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens erfüllt sein, die am Besten in den aktuellen Richtlinien nachgelesen werden. Auch über die zurzeit geltenden Modalitäten sollte sich der Interessent aktuell informieren. Darüber hinaus bietet das BAFA diverse Bonusförderungen, beispielsweise wenn der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung ersetzt wird oder die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in einem besonders effizient gedämmten Gebäude vollzogen wird.
Die KfW fördert Solarthermie in ihren Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (151) und „Energieeffizient Bauen“ (153). Bei Wohngebäuden mit 3 oder mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit mindestens 500 qm Nutzfläche greift das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Premium“ (271, 281). Auch Länder, Kommunen oder regionale Energieversorger stellen Mittel für Solarthermie bereit, es loht sich also, auch im regionalen Bereich nachzufragen.
