Nebenkosten
Was genau der Begriff Nebenkosten bezeichnet, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Ganz allgemein versteht man unter Nebenkosten all jene Kosten, die zusätzlich zu einer Hauptlast anfallen.
Im Baubereich zählen zu den Nebenkosten also alle Kosten, die zusätzlich zu den eigentlichen Baukosten anfallen. Dazu gehören unter anderem Gebühren für Baugenehmigungen, Planungskosten sowie Gebühren für Bauversicherungen. Auch die Kosten für Architekten und Ingenieure fallen hier unter Nebenkosten. In den Gesamtkosten eines Bauprojektes sind meist etwa 15 Prozent Nebenkosten enthalten.
Im Mietrecht versteht man unter Nebenkosten im Allgemeinen die Betriebskosten. Das sind laufende Kosten, die dem Besitzer einer Immobilie entstehen und die in der Regel auf den oder die Mieter umgelegt werden, wie die Grundsteuer, die Wasserversorgung, die Kosten für Müllbeseitigung und Schornsteinreinigung.
Für die Mietnebenkosten kann entweder eine Pauschale festgelegt werden, oder der Mieter leistet monatliche Vorauszahlungen, die in der jährlichen Betriebskostenabrechnung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet werden.

