Immobilie

Der Begriff Immobilie entstammt dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „nicht beweglich“. Somit bezeichnet „Immobilie“ ganz allgemein ein unbewegliches Gut.

Als Immobilie werden im allgemeinen Sprachgebrauch Grundstücke und deren darauf befindliche Bauten bezeichnet, streng genommen gehören aber auch unbebaute Grundstücke dazu.

Die Unbeweglichkeit einer Immobilie ist besonders bei gesetzlichen Regelungen von Bedeutung, da hier andere Bestimmungen gelten als für bewegliche Sachgüter: Für den Kauf ist etwa ein notariell beurkundeter Vertrag sowie eine Auflassung vonnöten, welche die Einigung von Verkäufer und Käufer bezüglich des Besitzerwechsels bestätigt. Außerdem muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, in dem alle Grundstücke des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks verzeichnet sind.

Ebenso wie bewegliche Güter kann auch eine Immobilie belastet werden, etwa mit einer Hypothek, aber beispielsweise auch mit Wegerechten.