Energiesparhaus

Die Energieeinsparverordnung, die in Deutschland fester Bestandteil des Baurechts ist, gibt für Neubauten gewisse verbindliche Energiestandards vor. Diese richten sich nach dem Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr. Gebäude, die für Heizung und Warmwasser weniger Energie benötigen als das „Standardhaus“, welches die minimalen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt, werden als Energiesparhaus bezeichnet.

Dabei werden keine genauen Grenzen für die benötigte Energieeinsparung festgelegt, da sich durch technischen Fortschritt ständig neue Standards ergeben. Zuletzt wurden die Anforderungen am 1.Oktober 2009 verschärft, als die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft trat.

In der Bauwirtschaft werden Energiesparhäuser unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten: Das Passivhaus hat einen jährlichen Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh pro Quadratmeter, das Nullenergiehaus produziert selbst genug Energie, um keine mehr von außen zuführen zu müssen, das Plusenergiehaus erzeugt sogar mehr Energie als benötigt, und beim x-liter Haus wird der Bedarf an Heizöl im Vorfeld definiert.

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung soll der maximal zulässige Energiebedarf 2012 nochmals um 30% gesenkt werden. Auf EU-Ebene ist ein Gesetz geplant, demzufolge das Nullenergiehaus ab 2020 zum Energiestandard werden soll.