Bauschadenbegutachtung

Bauschäden bezeichnen eine Zustandsverschlechterung einer Immobilie durch äußere Einflüsse, im Gegensatz zu Baumängeln, welche durch Planungs- oder Ausführungsfehler hervorgerufen werden. Bestehen Bauschäden, wie zum Beispiel Risse im Fundament, hat der Geschädigte das Recht einen unabhängigen Sachverständigung zu beauftragen, der eine Bauschadenbegutachtung mit Beweissicherung und einer Kostenermittlung durchführt, wie sie der TÜV-Nord anbietet. In der Regel wirkt sich die Verschlechterung wertmindernd aus und muss daher angemessen berücksichtigt werden.