Abschlag
Die Abschlagszahlung bezeichnet die Teilauszahlung einer Schuld. Insbesondere im Bauwesen wird die Abschlagszahlung zur Abgeltung von erbrachten Teilleistungen genutzt, wenn noch kein Anspruch auf die vollständige Entlohnung besteht.
In Bauverträgen sind die Abschlagszahlung nach § 16 Nr. 1 VOB/B geregelt.

