Abfall

Der Definition des deutschen Abfallrechts nach sind Abfälle bewegliche Gegenstände, denen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder im Interesse des Gemeinwohls entledigen muss. Der Abfall, oder auch Müll, kann danach entweder recycelt und weiterverwertet, also einer neuen Nutzung zugeführt, oder beseitigt werden. Letzteres geschieht z.B. in einer Verbrennungsanlage. Auch die Lagerung in einer Deponie ist möglich.

Im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes sollte Abfall möglichst vermieden werden. Bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass weder die Gesundheit von Menschen noch die Natur gefährdet wird. Auch Landschaftspflege und Städtebau sind bei der Abfallentsorgung zu berücksichtigen.

Private Haushalte produzieren hauptsächlich Haus- bzw. Restmüll, Altglas, Altpapier und Sperrmüll. Weiterhin werden Abfälle u.a. unterschieden in Gewerbemüll, Bauabfall, Altreifen und Sonderabfälle.