Abbruchgenehmigung

Der Abbruch von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen mit mehr als 300 Kubikmeter Rauminhalt muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dazu wird ein förmlicher Antrag eingereicht, in dem das Abbruchvorhaben erläutert wird. Ferner müssen die angewendeten Techniken, das Abrissunternehmen sowie dessen Qualifikationen angegeben werden.

Der Abbruchantrag muss der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.