Immobilienwertermittlung
Harte Fakten für verlässliche Ermittlungen
Bewährte Richtlinien, belastbarer Wert
Der stichtagbezogene Verkehrswert einer Immobilie entspricht deren Martkwert. Die Baugutachter der TÜV NORD GmbH & Co.KG befolgen bei der Wertermittlung die geltenden Richtlinie (WertR) und Verordnungen (WertV). Das Resultat des Bewertungsverfahrens taxiert belastbar den Verkehrswert des Objektes.
Anhand von eigenen Beobachtungen, Recherchen und von schriftlichen Unterlagen zur Immobilie wird das Objekt hinsichtlich seiner wertbeeinflussenden Eigenschaften sowie vor dem Hintergrund des jeweiligen Immobilienmarktes untersucht und bewertet.
Unsere Kunden erhalten ein ausführliches schriftliches Gutachten in dem die relevanten Eigenschaften des Objektes beschrieben sind und die Bewertungen begründet werden.
Die richtige Wertermittlung
Die Wertermittlung erfolgt dabei unter Beachtung der Wertermittlungsrichtlinie und der -Wertermittlungsverordnung sowie der Definition des Verkehrswertes im §194 des Baugesetzbuches. Abhängig von der Art des Objektes erfolgt die konkrete Bewertung in der Regel anhand des Vergleichs von zwei Bewertungsverfahren. Aus diesem Vergleich der gewählten Verfahren wird für den Kunden ein belastbarer Verkehr- bzw. Marktwert abgeleitet.
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
Grundsätzlich setzen wir die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen und die baurechtliche Legalität des Objektes voraus. Weitergehende Untersuchungen der getroffenen Annahmen zu dem Objekt werden nur bei konkreten Verdachtsmomenten vorgenommen.
Für die Wertermittlung benötigen wir aktuelle Auszüge der Flurkarte, des Grundbuches, des Baulastenverzeichnisses, Flächenberechnungen, Mietverträge, Teilungserklärungen, Erbpachtverträge, etc..
Kontaktieren Sie uns mit untenstehendem Formular, wir beraten Sie gern und arbeiten Ihnen ein detailliertes Angebot aus.

