Der Bausparvertrag

(Aktualisiert: März 2023)

Die Idee des Bausparens handelt vom Bauen im Kollektiv. Was sich ein Einzelner mangels Eigenkapital nicht leisten kann, können viele zusammen schaffen – zum Beispiel den Traum vom eigenen Heim.

Das Bausparprinzip

Das Grundprinzip ist recht simpel: Die Bausparer verbinden sich zu einer Gemeinschaft, in der die einen ansparen, damit andere Bausparer, die schon länger gespart und eine bestimmte Summe in den „Gemeinschaftstopf“ eingezahlt haben, ein Darlehen erhalten können.

Die Bausparkasse spielt dabei die Rolle des Verwalters, indem das Geld der Bausparer im Kollektiv angenommen und nach der Zuteilung der einzelnen Verträge als Bauspardarlehen weitergegeben wird. Konkret kann man sich das etwa so vorstellen: Alle zahlen in einen gemeinsamen Topf ein und helfen sich so gegenseitig bei der Finanzierung. Wenn zum Beispiel 10 Bausparer jedes Jahr je 10.000 Euro sparen, stehen so bereits nach dem ersten Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Diese werden dann dem ersten Bausparer zugeteilt.

Die restlichen 9 Bausparer zahlen weiter ein. Da auch der Erste nun sein Darlehen mit 10.000 Euro tilgt, bleiben weiterhin 100.000 Euro im Topf. Davon kann denn der Nächste bauen. So können zwar nicht alle gleichzeitig bauen, durch das gemeinsame Sparen kommt aber jeder schneller ans Ziel als durch das Sparen für sich alleine.

Das Bausparen wird neben der Finanzierung von Baueigentum für vielfältige Zwecke genutzt. So kann man mit einem Bausparvertrag fällige Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen genauso finanzieren wie einen Wintergarten. Wichtig ist nur, dass es sich um wohnwirtschaftliche Zwecke handelt.

Keine Garantie

Die Bausparkassen gewähren jedoch keine Garantie, dass das Bauspardarlehen auch wirklich ausgezahlt werden kann. Das bedeutet, wenn nicht genug Geld in den Gemeinschaftstopf eingezahlt wurde, fehlt den Bausparkassen das nötige Kapital, um das Darlehen auszuzahlen.

Die vier Phasen

Es gibt vier Phasen des Bausparens:

  1. Der Vertragsabschluss:Bausparverträge kannst du bei Bausparkassen abschließen oder bei Banken, die mit einer Bausparkasse kooperieren. Dabei werden die Bausparsumme sowie die Sparrate individuell auf deine Wünsche und Bedürfnisse angepasst.
  2. Die Sparphase:Du sparst zunächst ein Mindestguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme an. Wie hoch diese Bausparsumme ausfällt, setzt du vorher vertraglich mit der Bausparkasse fest.
  3. Die Zuteilungsphase: Hier hast du die Möglichkeit, dir das Mindestguthaben von der Bausparkasse auszahlen zu lassen und dieses mit einem Darlehen zuzüglich Zinsen in Anspruch zu nehmen. (Vorausgesetzt du hast 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart.)
  4. Die Darlehensphase: Während dieser Phase verfügst du über die gesamte Bausparsumme und zahlst diese zu einem vorher vereinbarten Zinssatz ab.

Der Staat hilft beim Sparen: Die Wohnungsbauprämie

Ein Vorteil des Bausparens ist die staatliche Unterstützung in Form der Wohnungsbauprämie, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Vater Staat zahlt also für deine Träume mit. Die Prämie ist an einen Bausparvertrag gebunden und kann zusätzlich zu den übrigen staatlichen Zulagen in Anspruch genommen werden. Zur Zielgruppe gehören Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen ab einem Mindestalter von 16 Jahren.

Im Rahmen der Wohnungsbauprämie beteiligt sich der Staat mit ca. 10 Prozent (keine konstante Angabe) pro Jahr am Bausparvertrag – zumindest bei Einzahlungen von maximal 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Ehepaare.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Diese Förderung gibt es wie die Wohnungsbauprämie nur in Verbindung mit einem Bausparvertrag und ist für Geringverdiener gedacht. Mit ihr können vermögenswirksame Leistungen bis zu 480 Euro jährlich vom Arbeitgeber mit ca. 10 Prozent staatlich bezuschusst werden, wenn sie auf ein Bausparkonto des Mitarbeiters überwiesen werden.

Nachteile beim Bausparen

Was bei einem Bausparvertrag leider nicht eindeutig ist, ist der Zuteilungszeitpunkt der angesparten Summe, da dieser vom Einzahlungsverhalten aller Bausparer abhängt. Bausparverträge sind auch nur für Personen geeignet, die erst in ferner Zukunft einen Immobilienkauf planen. Die durchschnittliche Mindestlaufzeit beträgt 18 Monate.

Bausparkassen

Private Bausparkassen

Die im „Verband der privaten Bausparkassen e.V.“ organisierten, privaten Bausparkassen sind allesamt Aktiengesellschaften. Die Rechtsform der AG wird ihnen dabei durch das Bausparkassengesetz vorgeschrieben. Obwohl sie als selbstständige Bausparkassen agieren, gehören sie zum großen Teil zu Banken und Versicherungen.

Öffentlich-rechtliche Bausparkassen

Die öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen (LBS) sind Mitglied im Deutschen Sparkassen- und Giroverband und werden vorwiegend durch Bundesländer bzw. die Landessparkassen getragen. Ihre Rechtsform wird dabei vom Bausparkassengesetz der jeweiligen Länder geregelt. Sie sind entweder Anstalten des öffentlichen Rechts, firmieren als Abteilungen/Einrichtungen der Landesbank oder sind Aktiengesellschaften.

Durch die regionale Aufteilung der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen bzw. deren Verbände nach Bundesländern stehen die Landesbausparkassen nicht in einem direkten Wettbewerb, d.h. sie werben sich die Kunden nicht gegenseitig ab.


Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.
Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.