Präsenz auf der Baustelle zeigen
Sie sollten nach Möglichkeit jeden Tag auf der Baustelle präsent sein. Damit können Sie einerseits die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten kontrollieren, andererseits um Rückfragen der Handwerker zeitnah beantworten zu können. Wenn Sie Sich tagelang nicht auf der Baustelle sehen lassen, entscheiden die Handwerker im Zweifelsfalle alleine…

Bautagebuch führen – auch mit Fotos
Wenn Sie täglich vor Ort auf der Baustelle sind, sollten Sie zudem alle Ihre Eindrücke in einem Bautagebuch dokumentieren. Mögliche zu notierende Informationen sind zum Beispiel die herrschenden Witterungsverhältnisse, Baufortschritte, die Anzahl der Handwerker auf der Baustelle oder auftretende Besonderheiten wie Mängel oder Unklarheiten. Für das Finanzamt können sie zudem die Nebenkosten wie Essenskosten für die Handwerker oder zur Baustelle gefahrene Kilometer festhalten.
Zudem sollten sie den Baufortschritt sowie die verbauten Materialien oder auftretende Mängel fotografisch festhalten. Dank moderner Digitalkameras ist eine Fotodokumentation heutzutage günstig und einfach.
Fachmann zu Rate ziehen
Stellen Sie sicher, dass die Baustelle regelmäßig von einem Fachmann, zum Beispiel dem Architekten, besucht wird. Insbesondere bei später nicht mehr einfach erreichbaren oder sichtbaren Einbauten oder tragenden Teilen sollte ein Baufachmann anwesend sein.
Mängel beanstanden und rechtzeitig beseitigen lassen
Auf jeder Baustelle treten hin und wieder Mängel auf. Das ist prinzipiell nicht tragisch, sollte aber auch nicht ohne Folgen bleiben. Festgestellte Mängel sollten Sie sofort beanstanden und umgehend beseitigen lassen. Dazu sollten sie den Handwerkern eine Frist setzen, um die zeitnahe Beseitigung sicherzustellen bzw. bei Verstreichen der Frist die Mängelbeseitigung auf seine Kosten von einer Drittfirma ausführen zu lassen. Bestehen Sie auf eine kurzfristige Mängelbeseitigung und fragen Sie nach, da die Maßnahmen sonst allzu leicht unter den Tisch fallen.
Führen Sie förmliche Abnahmen durch
Mit der Bauabnahme wird der Übergang von Bauphase zur Nutzungsphase eingeleitet. Bestehen sie deshalb immer auf einer förmlichen Abnahme. Diese gibt Ihnen als Auftraggeber die größtmögliche Rechtssicherheit.
Wenn vor der Abnahme schwerwiegende Mängel auftreten, können Sie die Abnahme verweigern und die Schlusszahlung hinauszögern. Treten nach der Abnahme weitere Mängel auf, müssen diese im Rahmen der Gewährleistungspflicht vom Auftragnehmer beseitigt werden.
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