Trittschalldämmung - Lautlos im Haus unterwegs
Trittschall entsteht durch Bewegungen und Schritte auf dem Boden und setzt sich durch Körperschallübertragung in benachbarte Räume fort. Damit die Nachbarn nicht ungewollt Ohrenzeuge der Vorgänge anderer Wohnungen werden, hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen an die Trittschalldämmung geregelt.

Festgelegt sind die Grenzwerte für Trittschall in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Demnach darf die Lärmbelästigung durch Trittschall aus fremden Wohnungen bei normalen Ansprüchen 53 dB nicht übersteigen, bei erhöhten Ansprüchen muss er sogar unter 46 dB bleiben.
Da aber Schritte auf dem Fußboden und selbst das Verrücken von Stühlen in den umliegenden Wohnungen deutlich zu vernehmen sind, muss der Bauherr für eine ausreichende Trittschalldämmung sorgen, was er auf mehreren Wegen erreichen kann.
Als Unterlage für Parkett und Laminat
Auch wenn die Trittschalldämmung bereits im Boden installiert ist, sollte man bei der schwimmenden Verlegung von Parkett oder Laminat nicht auf eine zusätzliche Schalldämmung verzichten. Wenn es nicht möglich oder nicht gewünscht ist, die Trittschalldämmung direkt im Boden zu installieren, kann sie auch als Unterlage für den Fussbodenbelag verlegt werden. Dafür gibt es im Fachhandel eine Reihe von verschiedenen Materialien und Arten mit verschiedenen Eigenschaften und natürlich in verschiedenen Preisklassen. In jedem Fall verhindern sie den Kontakt zwischen Fußboden und Unterboden, zudem dämpfen sie die Schritte ab.
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Alu-Trittschalldämmung 2mm / 50m² mit Dampfsperre
- PE-Schaum mit Aluminiumbeschichtung (Dampfsperre)
- Alufolienstärke: 20my
- Wärmedurchlasswiderstand: ca. 0,044m²K/W
- Trittschalldämmung: ca. 19db
PE-Trittschalldämmung ohne Dampfsperre
- Maße: 100cm Breit / Länge 25m bis 100 m
- Stärke: 1mm bis 5 mm
- Wärmedurchlasswiderstand: 0,022m²K/W bis 0,011m²K/W
- Trittschalldämmung: 18db bis 25 db
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Im Fussbodenaufbau mit Estrich
Grundsätzlich muss bereits während der Bauphase an eine ausreichende Trittschalldämmung gedacht werden. Wenn hier Mängel auftreten oder am falschen Ende gespart wird, lassen sich die unangenehmen Geräusche später nur noch mit zusätzlichen Maßnahmen dämmen. Im Normalfall besteht die Trittschalldämmung aus einer Kombination von Dämmmaterial und Estrich. Vorteil dieser Variante ist, daß die Dämmung bereits fest im Boden verankert und mit dem Gebäude verbunden ist.
Je nach Bauweise kommen dabei unterschiedliche Varianten zum Einsatz: bei massiv gebauten Häusern wird über dem tragenden Untergrund eine Trittschalldämmung in Form mineralischer bzw. pflanzlicher Fasern oder Schaumkunststoffen wie Polysterol und Polyurethan (PUR) eingebaut und mit Polyethylenfolie oder Bitumenpapier abgedeckt. Darüber wird dann ein „schwimmender“, d.h. keine Verbindung mit angrenzenden Bauteilen habender, Estrich eingebaut.
Wird mit Holz gebaut, kommt meist eine Schüttung aus Sand zum Einsatz, die durch einen Trockenestrich abgedeckt wird. Meist handelt es sich dabei um dünne Mineralwolleplatten und Estrichplatten.
Sollte dies nicht ausreichen, kann als zusätzlich noch mit einer abgehängten Decke in der darunterliegenden Wohnung gedämmt werden.


