Ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus und hatte gestern den Termin zur... mehr (1 Antwort) Vorabnahme durch die Bestandsverwalterin der Genossenschaft. Dabei fielen ihr ein paar kleine Abriebstellen auf dem PVC-Belag ins Auge, die mal durch Schuhsohlen bzw. Kofferräder entstanden waren. Daraufhin meinte sie, wenn ich diese Mängel nicht beseitigen könne bis zu meinem Auszug, könne man ja so die Wohnung nicht weiter vermieten und da auch das entsprechende Dekor nicht mehr verfügbar sei, müsse ja dann die komplette Wohnung neu ausgelegt werden. Kann denn das sein? Es war erstens kein wirklich spezielles Dekor (Nachahmung eines vllt. buchefarbenen Laminats), so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses nicht mehr verfügbar ist. Aber selbst wenn dies so wäre, kann sie dann die komplette Neuverlegung veranlassen? Was dann „natürlich“ zu meinen Kosten geschehen würde.







