Die Klingel in meiner Wohnung funktioniert nicht mehr, daher habe ich meinen... mehr (1 Antwort) Vermieter benachrichtigt. Der hat mir mitgeteilt, dass ich für die Reparatur der Klingel selbst aufkommen muss und dass ich eine entsprechende Regelung im Mietvertrag finden würde. Jetzt habe ich nachgeschaut und habe folgendes gefunden: „Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Klosettspüler, Abflüsse, Öfen, Herde, Heizungs- und Kochgeräte, Heizkörperventile, Warmwasserbereiter, Kühlschränke und dergleichen in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und zerbrochene Glasscheiben zu ersetzen.“ Da sieht man wieder einmal, dass es wichtig ist, den Mietvertrag genau zu lesen… Aber ist eine solche Klausel denn überhaupt zulässig? Ich dachte wirklich, dass der Vermieter immer für solcherlei Reparaturen zuständig ist.









