Nachtrag zum Mietvertrag: Zustimmungspflichten & Stolperfallen

Änderungen in Form von Ergänzungen im Mietvertrag sind keine Seltenheit. Doch wann ist dieser Schritt notwendig? Müssen Mieter den Ergänzungen immer zustimmen? Infos dazu, Hinweise auf mögliche Fallstricke und ein Muster für einen Nachtrag zum Mietvertrag finden Sie hier!

Wann ist die Ergänzung zum Mietvertrag nötig?

Nachträge zu einem Mietvertrag werden dann notwendig, wenn sich Bedingungen oder Vereinbarungen im Laufe des Mietverhältnisses ändern und diese Änderungen schriftlich festgehalten werden müssen. Hier sind einige Beispiele und Situationen, in denen ein Nachtrag zum Mietvertrag möglich ist:

  • Mieterhöhung: Wenn Vermieter die Miete erhöhen möchten, muss dies schriftlich vereinbart werden. Oft geschieht dies in Form eines Nachtrags, der die neuen Mietkonditionen festlegt.
  • Änderung der Mietsache: Bei baulichen Veränderungen oder Modernisierungen, die Einfluss auf die Mietsache haben (z.B. Einbau einer neuen Küche oder eines Badezimmers), wird häufig eine Ergänzung zum Mietvertrag verfasst, die diese Änderungen dokumentiert.
  • Wechsel der Mieter: Wenn einer der Mieter auszieht und ein neuer Mieter einzieht, wird ein Zusatz zum Mietvertrag erstellt, um den Wechsel der Vertragsparteien festzuhalten.
  • Haustierhaltung: Falls im ursprünglichen Mietvertrag die Haltung von Haustieren nicht gestattet war und der Vermieter dies später erlaubt, kann dies über einen Nachtrag geregelt werden.
  • Anpassung von Nebenkosten: Ändern sich die Nebenkosten oder die Art der Abrechnung, wird dies häufig über eine Ergänzung zum Mietvertrag dokumentiert.
  • Inkludierung von Stellplätzen oder Garagen: Wenn dem Mieter während des Mietverhältnisses ein Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung gestellt wird, kann dies über einen Nachtrag geregelt werden.
  • Einräumung von Nutzungsrechten: Wenn der Mieter zusätzliche Nutzungsrechte (z.B. für einen Garten oder Dachboden) erhält, kann dies durch eine schriftliche Auskunft geschehen.
  • Rauchmelder und andere gesetzliche Anforderungen: Auch bei der nachträglichen Installation von Rauchmeldern oder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtungen wird manchmal der Mietvertrag mit einem Nachtrag ergänzt.

Eventuelle Fallstricke bei anstehenden Mietvertragsergänzungen

Ein Vermieter schüttelt Hand vom neuen Mieter, der mit in die Wohnung zieht.
   Nötiger Nachtrag zum Mietvertrag: Ein zusätzlicher Mieter kann Vertragsanpassungen verursachen. / Foto: © fizkes - stock.adobe.com

Steht der Nachtrag zum Mietvertragen wegen Mieterhöhung oder anderen Gründen an, sind einige Aspekte zu beachten - damit später nichts schiefgeht und mietrechtliche Streitigkeiten entstehen.

Zur Sicherheit beider Parteien sollte deshalb zunächst auf die Schriftlichkeit geachtet werden. So sind bei Rechtsstreitigkeiten mündliche Nachträge mitunter schwierig zu beweisen und der Blick fällt immer wieder auf den bestehenden Mietvertrag. Daher die klare Empfehlung: Bei Zusätzen zum Vertrag immer die Schriftform verlangen.

Vermieter sollten zudem darauf achten, ungenaue Formulierungen zu vermeiden. Andernfalls besteht das Risiko, dass später Interpretationsprobleme auftreten. Vorsicht ist auch geboten bei Nachträgen, welche die Grundbedingungen Ihres Mietverhältnisses betreffen.

Werden Aspekte wie Miethöhe, Kündigungsfristen oder Nutzungsrechte verändert, sollten Sie als Vermieter langfristige Änderungen klar verständlich formulieren.

Nicht vergessen: Vorsicht ist auch geboten bei Vereinbarungen, die Sie zur Übernahme von Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflichten verpflichten. Diese sind normalerweise Sache des Vermieters.

Müssen Mieter dem Nachtrag zum Mietvertrag immer zustimmen?

Die Faustregel ist: Einer Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag sollte immer von beiden Seiten in schriftlicher Form zugestimmt werden, inklusive Unterschriften, die unter den neuen Inhalt gesetzt werden (wichtig). Das sorgt für rechtliche Klarheit, sollte es einmal zu Differenzen darüber kommen. Weiterhin können Mieter sich aber natürlich bei unerlaubten Nachträgen wehren und die Unterschrift verweigern, etwa bei ungerechtfertigten Einschränkungen der Mieterrechte. Einige wenige Sonderfälle benötigen hingegen von vornherein keine Unterschrift der Mieter:

  • Es kommt zur Anpassung des Verteilerschlüssels.
  • Die Miete für die Wohnung wird auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht (nach §558 Bürgerliches Gesetzbuch).

Aber auch in solchen Fällen gilt: Wollen Sie als Vermieter auf der sicheren Seite sein, ist eine schriftliche Anpassung immer der bessere Weg. Ein Fehler ist die Schriftform bei Ergänzungen nie.

Mögliches Muster für den Nachtrag zum Mietvertrag

Wie ein Dokument für die Ergänzung eines Mietvertrages aussieht, ist natürlich auch vom Grund der Anpassung abhängig. Die Form entscheidet zudem jeder Vermieter selbst. Gewisse Grundinformationen sollten jedoch immer enthalten sein. Dazu gehören die Identifikation des betroffenen Mietvertrages, die Mietparteien und die möglichst klare Beschreibung der Sachlage, die ergänzt werden soll.

Der Nachtrag zum Mietvertrag, dessen Muster im Folgenden zu sehen ist, bezieht sich beispielhaft auf eine Mieterhöhung:

Nachtrag zum Mietvertrag

vom __________
zwischen

Name __________
Straße __________
Hausnummer __________
PLZ, Ort __________
Steuernummer __________
als Vermieter

und
Name __________
Straße __________
Hausnummer __________
PLZ, Ort __________
als Mieter

Mit Wirkung zum __________ tritt folgende Änderung in Kraft:
Aufgrund von __________ wird die Monatsmiete wie folgt neu festgelegt:
Netto-Miete _________ € Netto-Nebenkosten _________ € ___ % MWSt _________ € Brutto-Betrag _________ € Alle übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit. (Ort) __________,
den (Datum) _______

.............
(Unterschrift Vermieter)
.............
(Unterschrift Mieter)

(Aktualisiert: Januar 2024)


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