Die Wohnung wechseln: Welche Kündigungsfrist gilt?

Bei der Kündigung eines Mietvertrags für Wohnungen gibt es einige wichtige Aspekte, die Mieter beachten müssen, Das gilt besonders bei den Kündigungsfristen. Diese entsprechen den Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Doch ist die Kündigungsfrist der Wohnung für Mietparteien immer dieselbe? Wann sind Ausnahmen möglich? Und was ist nach erfolgreicher Kündigung zu beachten?

Diese Kündigungsfrist ist bei einem Mietverhältnis die Regel

In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Wohnung zur Miete in der Regel drei Monate, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter das Kündigungsschreiben erhält. Die Schriftform ist eine unumstößliche Grundvoraussetzung. Mündliche Kündigungen sind nicht wirksam. Das Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um einen Nachweis des Zugangs beim Vermieter zu haben.

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem ersten Tag des Monats zu laufen, nachdem das Kündigungsschreiben dem Vermieter zugegangen ist. Kündigt der Mieter beispielsweise am 15. April, beginnt die Frist am 1. Mai und endet am 31. Juli. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Im Gegensatz zum Vermieter muss der Mieter bei der ordentlichen Kündigung keine weiteren Erklärungen angeben.

Ausnahmen zur üblichen Kündigungsfrist der Wohnung

Gesetzliche Regelungen zu den Fristen der Kündigung greifen in den meisten Fällen. Doch gibt es auch einige Ausnahmesituationen. Diese sorgen teilweise für besondere Befugnisse und die Möglichkeit, eine Wohnung schneller als gedacht hinter sich zu lassen.

  • Sonderkündigungsrechte: Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei einer Mieterhöhung oder bei Mängeln der Wohnung, die nicht behoben werden, kann ein Mieter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Diese haben oft kürzere Fristen.
  • Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen: Bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen, die für den Mieter eine erhebliche Belastung darstellen, kann dieser außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Das Kündigungsschreiben muss den Vermieter bis Ablauf des Monats erreichen, der "auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt" (§555e BGB).
  • Zeitmietverträge: Bei befristeten Mietverhältnissen, die eine klare Enddatumsklausel haben, ist eine ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen. Nur eine vereinbarte Ausstiegsklausel ändert diese Tatsache.
  • Wohnen zur Untermiete: Bei Untermietverhältnissen gelten unter Umständen andere Kündigungsfristen, insbesondere wenn es sich um ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters handelt.
  • Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung: Sowohl Mieter als auch Vermieter können bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch die jeweils andere Partei außerordentlich und fristlos kündigen. Dazu gehören beispielsweise erheblicher Zahlungsverzug oder erhebliche Pflichtverletzungen.
  • Kündigung im Todesfall: Im Falle des Todes des Mieters haben die Erben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.

Tipps für eine schnellere Mietvertragskündigung und die Zeit danach

Bestimmte Argumente können dabei helfen, eine Wohnung trotz gesetzlicher Kündigungsfrist früher zu verlassen und aus dem Mietverhältnis auszusteigen. Haben Sie einen interessierten Nachmieter parat? Dann stellen Sie die Person dem Vermieter vor. Stimmt dieser zu, können Sie eher Ihr neues Zuhause beziehen. Er kann vorgeschlagene Nachmieter aber auch ablehnen. Dafür müssen sachliche Gründe vorliegen, wieso die neue Partei nicht den Anforderungen eines Nachmieters entspricht. Bonität, Zuverlässigkeit oder ein gesichertes Einkommen können hier entscheidend sein.

Haben Sie erfolgreich die Kündigungsfrist zu Ihrem Mietvertrag hinter sich gebracht, kommt es zur Wohnungsübergabe. Der Übergabezustand der Wohnung ist nicht selten vertraglich festgelegt. In der Regel wird hier "besenrein" gefordert. Die Gültigkeit von Klauseln zu Schönheitsreparaturen ist vom Einzelfall abhängig.  Es ist zudem ratsam, bei der Rückgabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um spätere Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung zu vermeiden.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses beachten:  Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche gegen den Mieter bestehen. 

(Aktualisiert: Januar 2024)


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