Die Vorvermieterbescheinigung: Das müssen Mieter wissen

Die Vorvermieterbescheinigung, auch bekannt als Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, ist ein Dokument, das viele Vermietern bei der Anmietung einer neuen Wohnung verlangen. Doch was steckt dahinter? Müssen Mieter dem Vermieter ein Muster vorlegen? Und was ist der Unterschied zur Vermieterbescheinigung und der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung? Antworten darauf und mehr wichtige Infos gibt's hier.

Was ist eine Vorvermieterbescheinigung?

Die Vorvermieterbescheinigung ist eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass der Mieter keine Mietschulden hat und dass das Mietverhältnis ordnungsgemäß verlaufen ist. Dieses Dokument dient dem neuen Vermieter als Nachweis darüber, dass der potenzielle Mieter zuverlässig die Miete bezahlt hat und es keine größeren Probleme gegeben hat.

Dürfen Vermieter eine Vorvermieterbescheinigung anfordern?

An sich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für den Vorvermieter, eine solche Bescheinigung auszustellen. Ebenso besteht für Sie als Mieter keine rechtliche Pflicht, eine Vorvermieterbescheinigung vorzulegen. Dennoch wird eine solche Auskunft in der Praxis häufig verlangt. Und selbst wenn er nicht direkt gefordert wird, bringt das unaufgeforderte Vorlegen des Schreibens doch einige Vorteile mit sich:

  • Legen Sie dieses Dokument Ihren Unterlagen bei, können Sie Ihre Chancen bei der Wohnungssuche deutlich verbessern. Sie zeigen damit Eigeninitiative und Transparenz.
  • Sie stellen darüber hinaus Ihre Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis. Es lohnt sich also in der Regel immer, die Bescheinigung den eigenen Unterlagen beizulegen.

Aber aufgepasst: Eine Vorvermieterbescheinigung kann Kosten nach sich ziehen, wenn Sie diese bei Ihrem ehemaligen Vermieter verlangen. Dieser darf für die Ausstellung Gebühren erheben. 20 bis 50 Euro sind hier nicht unüblich.

Wie sieht ein Formular zur Vorvermieterbescheinigung aus?

Sie benötigen von Ihrem Vermieter eine ausgefüllte Vorvermieterbescheinigung? Ein Muster müssen Sie der zuständigen Person nicht vorlegen. Das Dokument kann formlos erstellt werden, sollte aber gewisse Aspekte beinhalten. Dazu gehören Angaben zum Zeitraum des Mietverhältnisses und die Antwort auf die Frage: Ist das Mietverhältnis problemlos verlaufen? Die abschließende Unterschrift des Vorvermieters gehört natürlich auch dazu.

Optional können weiterführende Informationen dem Schreiben hinzugefügt werden, Angaben darüber, wie die Kündigung abgelaufen ist, ob noch Mietrückstände bestehen und ob die Kaution ausbezahlt worden ist, sind hier denkbar.

Die Austellung der Vorvermieterbescheinigung wird verweigert - was nun?

Die perfekte neue Mietwohnung ist endlich gefunden und Sie wollen am liebsten direkt den Umzug starten. Jetzt besteht der neue, potentielle Vermieter auf die Vorlage der Bescheinigung des Vorvermieters. Doch dieser reagiert auf die Anfrage nach der Vorvermieterbescheinigung negativ. Da es keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung gibt, kann der Vorvermieter Ihnen die Erstellung einer solchen Bescheinigung tatsächlich verweigern.

In diesem Fall können Sie als Mieter versuchen, andere Nachweise wie Kontoauszüge, eine positive Schufa-Auskunft oder die letzte Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Zu den alternativen Dokumenten gehören auch der alte Mietvertrag oder ein einfaches Schreiben des Vorvermieters, welches ein problemfreies Mietverhältnis belegt. All diese Bescheinigungen zeigen, dass Sie als Mieter zuverlässig sind.

Eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung kann ein Kündigungsgrund sein

Sie sollten davon absehen, sich selbst eine gefälschte Vermieterbescheinigung zu schreiben. Sonst können je nach Einzelfall heftige Konsequenzen drohen:

  • Die Fälschung einer Vorvermieterbescheinigung oder jeglicher anderen offiziellen Dokumente ist in Deutschland eine strafbare Handlung. Hierbei liegt Urkundenfälschung nach § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Alle involvierten Personen droht bei Verurteilung eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
  • Auch zivilrechtliche Konsequenzen sind möglich. Der neue Vermieter könnte bei Aufdeckung einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung zivilrechtliche Schritte einleiten. Diese können Schadensersatzansprüche oder die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen. Hier sollten Sie lieber auf Alternativen zurückgreifen, wenn das offizielle Schreiben nicht greifbar ist.

Unterschiede zwischen Vorvermieterbescheinigung, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung & Vermieterbescheinigung

Die Begriffe "Vorvermieterbescheinigung" und "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" werden oft synonym verwendet, beziehen sich im Kontext der Vermietung aber auf leicht unterschiedliche Dokumente. Beide Schriftstücke dienen dazu, potenziellen neuen Vermietern Sicherheit über die Zuverlässigkeit und Eignung des Mieters zu geben.

Eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung oder für das Vorlegen besteht für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sowie die Vorvermieterbescheinigung nicht. Die Unterschiede liegen hier im Detail:

Zweck der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • Spezifischer Fokus: Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung konzentriert sich hauptsächlich darauf, zu bestätigen, dass der Mieter zum Zeitpunkt des Auszugs keine Mietschulden beim Vorvermieter hat.
  • Zahlungshistorie: Dieses Dokument gibt in der Regel Auskunft darüber, ob der Mieter die Miete pünktlich und vollständig bezahlt hat.
  • Häufige Anforderung: Es ist ebenfalls ein häufig gefordertes Dokument bei der Anmietung neuer Wohnungen, um die finanzielle Zuverlässigkeit des Mieters zu belegen.

Eigenheiten der Vorvermieterbescheinigung

  • Breiterer Umfang: Die Vorvermieterbescheinigung kann über die reine Bestätigung der Mietschuldenfreiheit hinausgehen. Sie kann zusätzliche Informationen zum allgemeinen Verhalten des Mieters und zum Zustand der Mietwohnung bei Auszug enthalten.
  • Verhaltens- und Zustandsinformationen: Neben der Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen, kann sie auch Aussagen über das allgemeine Mietverhältnis, wie die Einhaltung von Hausregeln oder die Pflege der Wohnung, beinhalten.

In der Praxis werden die Begriffe oft austauschbar verwendet, aber es ist hilfreich zu verstehen, dass die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sich spezifischer auf finanzielle Aspekte konzentriert, während die Vorvermieterbescheinigung ein breiteres Spektrum an Informationen über das vergangene Mietverhältnis abdecken kann.

Die Vermieterbescheinigung, oft auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, ist nochmal ein anderes Dokument im Mietkontext als die Mietschuldenfreiheits- oder Vorvermieterbescheinigung. Das Wichtigste kurz und knapp: Die Vermieterbescheinigung dient der Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht und ist dem Einwohnermeldeamt nach erfolgreichem Umzug vorzulegen. Damit weisen Sie als Mieter nach, dass Sie tatsächlich am angegebenen Ort wohnen.

(Aktualisiert: Januar 2024)


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