Dürfen Mieter die Kaution in Raten zahlen?

Je nach Wohnungsgröße oder Wohngegend können anfallende Kautionszahlungen für angehende Mieter eine bedeutsame finanzielle Belastung sein. Da kommt es oft zur Erwägung einer Zahlung der Kaution auf Raten. Doch müssen Vermieter diese akzeptieren? Welches Recht haben angehende Mieter? Lesen Sie im Folgenden, was hierbei gilt.

Die Ratenzahlung für die Kaution: Die Fakten

Tatsächlich können Mieter ihre Mietkaution in Raten zahlen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 551 Abs. 2 BGB darf die Mietkaution maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen. Wenn eine Kaution verlangt wird, hat der Mieter das Recht, diese in drei monatlichen Raten zu zahlen.

Vermieter sind dementsprechend verpflichtet, den Wunsch auf Ratenzahlung zu akzeptieren. In diesem Fall wird die erste Rate bei Beginn des Mietverhältnisses, also im ersten Monat, fällig. Die Folgeraten sind dann in den nächsten zwei Monaten zu begleichen. Wollen Mieter also die Kaution in Raten zahlen, müssen sie das in den ersten drei Monaten tun. Weiterhin ist zu beachten:

  • Keine Verzinsung der Ratenzahlung: Während der Mieter die Kaution in Raten zahlt, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die bereits gezahlten Teilbeträge zu verzinsen. Die Verzinsungspflicht beginnt erst, nachdem die gesamte Mietkaution bezahlt wurde.
  • Anlage der Kaution: Nachdem die Wohnungskaution vollständig vom Mieter gezahlt wurde, muss der Vermieter diese sicher und getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Mietkaution ist dabei zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
  • Rückzahlung der Kaution: Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung ist die Rückzahlung nicht sofort fällig. Der Vermieter hat das Recht, diese für eine gewisse Zeit zurückzubehalten, um eventuelle Ansprüche gegen den Mieter zu prüfen und abzurechnen. Die Dauer dieser Frist kann variieren, sollte aber in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern.

Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter alle Vereinbarungen zur Mietkaution schriftlich im Mietvertrag festhalten, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Vermieter die Wohnungskaution ablehnen

Die Antwort auf die Frage: “Darf man die Kaution in Raten zahlen?”, ist grundsätzlich ein klares: “Ja”. Der Gesetzgeber macht hier eindeutige Vorgaben. Beim Thema Kaution ist das Zahlen in Raten also nicht verhandelbar. Wünschen angehende Mieter diese Zahlungsform, müssen Vermieter den Wunsch respektieren. Gibt es im Mietvertrag Klauseln zur verpflichtenden Einmalzahlung, sind diese ungültig.

Alternative zur Wohnungskaution

Abseits von Kaution und dem Zahlen in Raten gibt es für Mieter eine alternative Lösung: Bürgschaften bieten ebenfalls eine finanzielle Flexibilität. Dabei erhalten Vermieter keine Barkaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Kommt es zum Schadensfall, haftet eine dritte Partei für den Mieter.

Aufgepasst: Einige Vermieter stimmen Bürgschaften nicht zu, wenn diese nicht durch Banken (sondern bspw. durch abgeschlossene Versicherungen) abgesichert sind. Hier sollten Sie vorher immer abklären, ob diese Option für den Vermietenden akzeptabel ist und welche Gegebenheiten vorausgesetzt werden. Kommt es hier nicht zur Einigung ist die klassische Kaution und das Zahlen in Raten der bessere Weg, um an den ersehnten Mietvertrag zu kommen.

(Aktualisiert: Februar 2024)


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