Wenn Ihr Freund bei Ihnen fest einziehen möchte, dann müssen Sie das in jedem Fall mit Ihrem Vermieter vorher abklären. Er muss sein Einverständnis zum Beispiel auch geben, wenn Sie einen Untermieter oder Zwischenmieter haben. Nicht nur, dass es in manchen Wohnräumen, z.B. in kleineren Ein-Zimmer-Wohnungen nicht gestattet ist, zu zweit darin zu wohnen, es fallen auch mehr Kosten für Wasser, Müllgebühren etc. an, was eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen nach sich ziehen kann. Daher brauchen Sie das Einverständnis des Vermieters und auch eine eventuelle Änderung des Mietvertrages könnte eine Folge sein. Hinzu kommt, dass Ihr Freund sich auch beim Einwohnermeldeamt ummelden muss, sofern er seinen festen Wohnsitz zu Ihnen verlegen möchte. Anders ist dies, wenn Ihr Freund nur vorübergehend zu Ihnen zieht. Denn Besuch müssen Sie Ihrem Vermieter nicht melden, wenn dieser nicht länger als 8 Wochen bei Ihnen bleibt. Alles über drei Monate jedoch gilt nicht mehr als Besuch (Az. 3 C 5170/94). Verbieten darf der Vermieter den Einzug nicht, sofern die Wohnung ausreichend groß ist und wenn es sich bei den einziehenden Personen um Familienangehörige oder auch um den nichtehelichen Lebenspartner handelt (Az. RE-Miet 2/96).