Grundsätzlich muss nur eine Maklergebühr bezahlt werden, wenn Ihnen der Makler eine Mietwohnung vermittelt hat, über die Sie tatsächlich auch einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Es ist nicht zulässig, eine Provision zu fordern, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag das Mietverhältnis verlängert oder erneuert wird. Wenn Sie also kein Maklervertrag mit dem Makler abgeschlossen haben, in dem die konkreten Tätigkeiten und die Provision des Vermittlers geregelt sind, dann sind Sie nicht dazu verpflichtet eine Gebühr zu bezahlen.