Zahlung von Maklergebühren

Meine Mitbewohnerin hat vor auszuziehen, deshalb suche ich momentan eine neue. Als ich diesbezüglich mit meiner Vermieterin sprechen wollte, hat sie mich an eine Maklerin verwiesen, die sich dann um den Mietvertrag kümmern würde. Als ich diese dann angerufen habe, hat sie mir erstmal mitgeteilt, dass wir Maklergebühren bezahlen müssen. Ist das zulässig, dass ich Maklergebühren bezahlen muss, auch wenn ich schon lange in der Wohnung wohne?

1 Antwort

Grundsätzlich muss nur eine Maklergebühr bezahlt werden, wenn Ihnen der Makler eine Mietwohnung vermittelt hat, über die Sie tatsächlich auch einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Es ist nicht zulässig, eine Provision zu fordern, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag das Mietverhältnis verlängert oder erneuert wird. Wenn Sie also kein Maklervertrag mit dem Makler abgeschlossen haben, in dem die konkreten Tätigkeiten und die Provision des Vermittlers geregelt sind, dann sind Sie nicht dazu verpflichtet eine Gebühr zu bezahlen.


11.05.2012, 12:51 Uhr

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