Mit dem sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) haben Sie das Recht, eine Sozialwohnung beziehen zu dürfen. Um einen WBS zu erhalten, dürfen sie eine bestimmte Einkommensgrenze, die von Bundesland zu Bundesland variieren kann, nicht überschreiten. Können Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, bekommen Sie einen Wohnberechtigungsschein in den zuständigen Ämtern der Städte oder Gemeinden ausgestellt.