Wie lang ist die normale gesetzliche Kündigungsfrist?

Hallo, ich wohne ein halbes Jahr in meiner neuen Wohnung und muss nun wegen der Arbeit umziehen. Ist die gesetzliche Kündigungsfrist auch bei einem halben Jahr 3 Monate? Im Mietvertrag steht dazu nur gesetzliche Frist ist einzuhalten, weiter nichts. Bitte um Antwort.

1 Antwort

Derzeit gilt im Mietrecht für Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange sie bereits in der Wohnung leben. Für befristete Mietverträge gilt dies allerdings nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn ein Vertrag auf eine bestimmte Zeit fixiert ist, er auf diese Laufzeit ausgerichtet ist. Daher enden sie mit der Ablauf der Befristung automatisch – und können vorher nicht gekündigt werden.


29.04.2012, 17:12 Uhr

Um diesem Thema etwas beizutragen, loggen Sie sich ein:

Sie sind Experte und können mehr zu diesem Thema beitragen? Hier bewerben.

Ähnliche Fragen in der Umgebung
  • Heizkörper streichen

    Hallo, ich habe eine kleine Frage. Ich bin gerade in die neue Wohnung eingezogen und renoviere...

    1 Antwort — letzte am 04.07.2012, 15:03 Uhr

  • Wohnung renovieren bei Auszug?

    Ich ziehe um und frage mich nun, ob ich beim Auszug aus meiner alten Wohnung nochmal renovieren...

    1 Antwort — letzte am 22.06.2012, 10:10 Uhr

  • Wäsche trocknen in der Wohnung

    Ich habe eine Frage bezüglich des Wäschetrocknens. Ich wohne in einer kleinen Wohnung mit einem...

    1 Antwort — letzte am 05.05.2012, 14:02 Uhr