Derzeit gilt im Mietrecht für Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange sie bereits in der Wohnung leben. Für befristete Mietverträge gilt dies allerdings nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn ein Vertrag auf eine bestimmte Zeit fixiert ist, er auf diese Laufzeit ausgerichtet ist. Daher enden sie mit der Ablauf der Befristung automatisch – und können vorher nicht gekündigt werden.