Wenn ein Autofahrer wie in dem beschriebenen Fall zum wiederholten Mal ohne Einwilligung des Grundstückseigentümers in einer fremden Auffahrt wendet, gilt dies als Bedrohung des Eigentums sowie des Hausrechts des Grundstückseigentümers. In Ihrem Fall liegt also ein rechtswidriger Angriff gemäß § 227 Abs. 2 BGB vor, gegen den Sie sich auch zur Wehr setzen können. Bevor Sie jedoch gleich einen Anwalt einschalten, sprechen Sie den „Wender“ auf sein Verhalten an. Da er stets in Ihrer Einfahrt wendet, wird es sich wohl um einen Nachbarn handeln, der vielleicht gar nicht weiß, dass er rechtswidrig Angriffe durch sein Wenden verübt.