Guten Tag. Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren Vermieter zu wenden, denn dieser ist gesetzlich verpflichtet, auch bei Lärmbelästigungen durch Dritte, seine Mieter zu schützen. Als Beweis für die Ruhestörungen können Sie auch ein Protokoll anlegen, in dem Sie die Uhrzeiten und die Art der Ruhestörung vermerken. Häufig setzt sich der Vermieter dann direkt mit Ihren Nachbarn in Verbindung um den Fall zu schildern und eine Lösung zu finden. Hört die Lärmbelästigung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht auf, so können Sie natürlich auch die Polizei zu Hilfe holen.