Was muss ich bei der Schlüsselübergabe beachten?

Ich habe eine Eigentumswohnung in Stuttgart gekauft. Die Schlüsselübergabe mit anschließender Begehung der Immobilie ist die letzte Möglichkeit, Mängel anzumelden. Gibt es sonst noch etwas, das zu beachten wäre? Freue mich auf baldige Antwort

1 Antwort

Guten Tag! Am Sinnvollsten wäre es natürlich, wenn zur Schlüsselübergabe nicht nur Sie und der Makler, sondern auch der Vorbesitzer teilnehmen würde. So können letzte Fragen abschließend geklärt und gegebenenfalls Handlungsbedarf angemeldet werden. Auf jeden Fall sollten Sie einen abschließenden Rundgang mit dem Makler durch die Wohnung machen. Halten Sie gezielt nach Beschädigungen Ausschau. Diese könnten vorher hinter Möbeln verborgen gewesen sein, oder erst beim Auszug entstanden sein. Außerdem sollten Sie sich die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser selbst notieren. Ist der Vorbesitzer dabei, sollten Sie „praktische“ Fragen klären, wie „wo ist der Hauptsicherungskasten?“, oder „wo ist der Hauptwasserhahn?“. Auch nach Wartungsterminen sollten Sie sich erkundigen, damit Sie wissen, wann turnusmäßige Arbeiten wieder anstehen. Es ist vielleicht auch hilfreich, sich nach den Erfahrungen mit den dafür beauftragten Handwerksfirmen zu erkundigen. Praktische Tipps über Gepflogenheiten wie Winterdienst, Reinigungsfirmen für den Hausflur etc. können auch am Besten beim ehemaligen Besitzer erfragt werden. Vielleicht machen Sie sich in der Zeit vor dem Termin eine Liste mit Dingen, die Ihnen einfallen. Keine Frage kann zu viel sein.


04.07.2011, 15:27 Uhr

Um diesem Thema etwas beizutragen, loggen Sie sich ein:

Sie sind Experte und können mehr zu diesem Thema beitragen? Hier bewerben.

Ähnliche Fragen in der Umgebung
  • Heizpflicht in der Mietwohnung

    Ich weiß, dass es Pflicht jedes Mieters ist, in der Wohnung regelmäßig zu lüften, gibt es...

    1 Antwort — letzte am 28.06.2012, 11:11 Uhr

  • Hauskauf

    Mein Mann und ich wollen bald ein Haus kaufen. Zuvor ist es uns aber wichtig, dass wir eine gute...

    1 Antwort — letzte am 17.05.2012, 16:04 Uhr

  • Mündliche Zusage zum Mietvertrag

    Vor einer Woche habe ich mir eine Wohnung angesehen und war sofort total begeistert. Daraufhin...

    1 Antwort — letzte am 29.04.2012, 09:09 Uhr