Leider kommt es immer mehr vor, dass Ältere aus diesem Grund eine Absage bekommen, was ihnen die Wohnungssuche auch recht erschwert. Ältere Wohnungssuchende abzuweisen ist eine Art der Diskriminierung. Jedoch ermöglicht ein Absatz des Antidiskriminierungsgesetzes dem Vermieter, einen Älteren dennoch abzuweisen. Dieser Absatz besagt, dass Vermieter Wohnungssuchende unterschiedlich behandeln kann, um Bewohnungsstrukturen sozial stabil und Siedlungsstrukturen ausgewogen zu erhalten. Das heißt, dass er dafür sorgen soll, dass verschiedene soziale Gruppen von verschiedener Herkunft an einem Ort leben. Jedoch tritt dieser Absatz nur dann für den Vermieter in Kraft, wenn er Besitzer mehrerer Immobilien an diesem Ort ist und er Beweise vorzeigen kann, die eine Absage auch tatsächlich begründen können. Meistens gelingt dies den Vermietern jedoch nicht. Bei Älteren, die aus diesem Grund eine Absage erhalten haben, kann ein Anwalt prüfen, ob ihnen Schadenersatz zusteht oder nicht.