Guten Tag! Zunächst einmal muss ich feststellen, dass das lebenslange Wohnrecht eine große Geste an Ihre Mutter ist, über die Sie sich freuen können! Es zeugt wirklich für ein außerordentlich gutes Verhältnis zu den Vermietern, sollte das Wohnrecht nicht an Gegenleistungen gekoppelt sein! Was dies im Einzelnen bedeutet, kann von Fall zu Fall variieren. Das dingliche lebenslange Wohnrecht in einer Immobilie oder einem Teil davon bedeutet zunächst, dass Ihre Mutter so lange in ihrer Einliegerwohnung wohnen darf, wie sie möchte. Das Wohnrecht überwiegt quasi das Recht des Eigentümers. Dabei kann das Wohnrecht entweder in Form des Nießbrauchs geregelt werden, oder in Form der persönlichen Grunddienstbarkeit. Ersteres meint ein unveräußerliches und unvererbliches Recht, die Wohnung allumfassend zu nutzen, auch in Form der Vermietung. Zweites erlaubt nur die persönliche Nutzung des Objekts beziehungsweise schließt bestimmte Handlungen oder Rechte aus. Allerdings müssen Sie bedenken, dass das Wohnrecht nicht für Instandsetzungs- und Nebenkosten aufkommt. Ihre Mutter wird zwar keine Miete mehr zahlen müssen, aber für ihren Verbrauch selber aufkommen. Auf jeden Fall wird es möglich sein, dass im Zweifelsfall Pflegepersonal mit einziehen kann, sollte Ihre Mutter diese Hilfe einmal benötigen, ohne dass bei den Eigentümern dafür nachgefragt werden muss.