Normalerweise sollte zeitgleich in Badezimmer und Küche warmes Wasser zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Mietmangel vor, der Sie dazu berechtigt die Miete zu mindern. Da Sie angemerkt haben, dass Ihr Durchlauferhitzer schon etwas älter ist, schätze ich, dass er einfach zu schwach ist, um gleichzeitig in den beiden Räumen für warmes Wasser zu sorgen. Sprechen Sie den Mangel zunächst bei Ihrem Vermieter an. Reagiert dieser nicht, können Sie die Mietminderung durchsetzen. Um wie viel Sie Ihre Miete in diesem Fall mindern können, erfahren Sie beispielsweise beim Mieterbund.