Wenn in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich geschrieben steht, dass Sie Ihre Wäsche nicht in Ihrer Wohnung trocknen dürfen, dann muss Ihnen der Vermieter einen Trockenraum zur Verfügung stellen. Häufig ist das ein Trockenboden oder eine Waschküche, in der die Mieter ihre Sachen trocknen können. Wenn der vom Vermieter vorgeschlagene Raum ungeeignet, zu klein ist oder dort regelmäßig Wäschestücke gestohlen werden, dann haben Sie das Recht Ihre Wäsche in der Wohnung zu trocknen. Wäsche waschen und aufhängen gehört zu den Kernbereichen des Wohnens und darf deshalb nicht verboten werden.